Kriegt man Kindergeld auch für Minijob?
Kriegt man Kindergeld auch wenn man für eine lange Zeit eine geringfügige Beschäftigung hat? Weil angeblich kriegt man Kindergeld bis 21 wenn man arbeitslos ist. Wie ist es dann wenn man minijobber ist? Zählt das dann auch so teilweise als arbeitslos oder muss man fest angestellt sein?
2 Antworten
Ich denke, du bringst da was durcheinander!?
Also Kindergeld erhalten deine Eltern bis zum 21. Lebensjahr, falls du arbeitsuchend gemeldet bist und max. 450€ hinzuverdienst:
Falls du als Ausbildungssuchend gemeldet bist bei deiner Berufsberatung, dann haben die Eltern Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr unabhängig vom Hinzuverdienst:
Näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Kindergeld gibt es nur, wenn wir du eine Ausbildung machst, zur Schule gehst oder Ausbildungsplatz suchend gemeldet bist.
nein, du musst Ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein und auch Bewerbungen schreiben.
Da irrst du dich leider :-((
Hast wohl meine Antwort noch nicht gelesen bzw. das "Merkblatt Kindergeld" ab Seite 14 !?
ja, da steht, dass man nicht bei der arge Arbeitsplatzsuchend gemeldet sein darf. Man muss sich um eine Ausbildung bzw. Studium kümmern. Du darfst in dieser Zeit durchaus gerne einen Minijob machen.
Du kannst wohl nicht lesen???
4.1 Arbeitssuchende Kinder
Wenn ein über 18 Jahre altes Kind in keinem ►Beschäftigungsverhältnis steht, wird das Kindergeld bis zur ►Vollendung des 21. Lebensjahres weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass das Kind als arbeitssuchend bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland... oder in der Schweiz gemeldet ist.
... oder fals arbeitsuchend gemeldet bis zum 21. Lebensjahr und max. 450€ mtl. hinzuverdient!