Krankmeldung vom Heilpraktiker?
Hallo,
Habe eine kurze Frage und zwar:
Ich war heute 4 Stunden bei einem Heilpraktiker zudem ich auch fast 2 Stunden fahren muss. Dadurch konnte ich auch nicht zur Arbeit! Also hab ich einfach nach einer Krankmeldung gefragt und auch bekommen. Allerdings hat die Heilpraktikerin gesagt "sie bekommen nur die Krankmeldung für die Arbeit und keine für die Krankenkasse, da wir eine privatpraxis sind. Die Krankenkasse bekommt keine Krankmeldung von uns"
Meine Frage: ist die Krankmeldung dann überhaupt gültig wenn quasi Krankenkasse gar nichts von dem krankheitstag weiß? Nur die Arbeit die Bescheinigung bekommt!
4 Antworten
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Heilpraktiker hat für einen gesetzlich versicherten Patienten keine Gültigkeit. Die AU für einen GKV-Patienten muss auf dem "Muster 1" (gelber Schein) erfolgen, welches nur von einem Kassenarzt ausgestellt werden darf. Natürlich darf der HP eine formlose Bescheinigung ausstellen, die er "AU-Bescheinigung" nennt, doch weder der Arbeitgeber noch die Kasse wird diese anerkennen. Die Richtlinien für die Arbeitsunfähigkeit sehen unter anderem vor, dass diese von einem Arzt festgestellt werden muss.
Krankmeldungen an die Kasse zu schicken, ist dann sehr wichtig, falls man eventuell länger als 6 Wochen krank ist (wegen Krankengeld). Vermutlich ist das in deinem Fall ausgeschlossen.
Deine Krankenkasse zahlt die Behandlung nicht, also braucht sie auch keine Bescheinigung. Das ändert an der Gültigkeit der Krankmeldung für den Arbeitgeber nicht das Geringste.
Das ändert an der Gültigkeit der Krankmeldung für den Arbeitgeber nicht das Geringste.
Das ist falsch!
Heilpraktiker dürfen keine amtlichen Bescheinigungen ausstellen, wie es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist!
Ob der Arbeitgeber die Bescheinigung des Heilpraktikers akzeptiert, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander klären.
@ xkathrinx:
Mag ja sein, dass es "genau die selbe arbeitsunfähigkeitsbescheinigung " ist.
Doch das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG schreibt in § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2 für den Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausdrücklich die Vorlage einer "ärztlichen Bescheinigung" vor!
Und die Bescheinigung eines Heilpraktikers ist nun einmal keine solche Bescheinigung im Sinne des Gesetzes.
Wenn aber der Arbeitgeber diese Bescheinigung dennoch anerkennt, woran ihn ja keiner hindert, ist alles in Ordnung.
Da habe ich mal wieder etwas dazu gelernt.
Ich bin davon ausgegangen, dass Heilpraktiker wissen, was sie tun, und nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn sie dem Patienten auch etwas nutzt.
Wäre ich jetzt spitzfindig, könnte ich aber auch sagen, dass sich die Ungültigkeit der Bescheinigung nicht daraus ergibt, dass die Krankenkasse keine Bescheinigung erhalten hat. :-)
In diesem Fall hat der Heilpraktiker eigentlich eine Urkundenfälschung begangen. Er darf dieses Formular gar nicht ausstellen und es ist äußerst dubios, dass er dieses Formular überhaupt besitzt, denn es wird nur an Kassenärzte ausgeliefert.
wenn du es deinem chefe richtig erzählst... das du bei einem heilpraktiker warst weil du schnell wieder gesund werden möchtest , das du die weite fahrstrecke auf dich genommen hast und die kosten bei ihm selber bezahlt hast , nuuur um schnell wieder deine volle arbeitskraft wieder in der fa. zu bringen..... wird er dir sicher zuhören...
wennns garnicht geht... nim einentag urlaub
Sie hat ja eine Krankmeldung für den Arbeitgeber!
vom heipraktiker... nicht vom arzt !!!
Diese Bescheinigung ist nicht gleichzusetzen mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als amtliches Dokument des Arztes.
Ob der Arbeitgeber sie akzeptiert, müssen er und der Arbeitgeber untereinander klären.
Jedenfalls dürfen Heilpraktiker keine Bescheinigung im Sinne eines
amtliches Dokuments wie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Also es ist genau die selbe arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die ich auch vom Arzt bekomme...