Krankmeldung vom Heilpraktiker?

4 Antworten

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Heilpraktiker hat für einen gesetzlich versicherten Patienten keine Gültigkeit. Die AU für einen GKV-Patienten muss auf dem "Muster 1" (gelber Schein) erfolgen, welches nur von einem Kassenarzt ausgestellt werden darf. Natürlich darf der HP eine formlose Bescheinigung ausstellen, die er "AU-Bescheinigung" nennt, doch weder der Arbeitgeber noch die Kasse wird diese anerkennen. Die Richtlinien für die Arbeitsunfähigkeit sehen unter anderem vor, dass diese von einem Arzt festgestellt werden muss.

Krankmeldungen an die Kasse zu schicken, ist dann sehr wichtig, falls man eventuell länger als 6 Wochen krank ist (wegen Krankengeld). Vermutlich ist das in deinem Fall ausgeschlossen.

Deine Krankenkasse zahlt die Behandlung nicht, also braucht sie auch keine Bescheinigung. Das ändert an der Gültigkeit der Krankmeldung für den Arbeitgeber nicht das Geringste.

Familiengerd  15.09.2016, 19:42

Das ändert an der Gültigkeit der Krankmeldung für den Arbeitgeber nicht das Geringste.

Das ist falsch!

Heilpraktiker dürfen keine amtlichen Bescheinigungen ausstellen, wie es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist!

Ob der Arbeitgeber die Bescheinigung des Heilpraktikers akzeptiert, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander klären. 

xkathrinx 
Fragesteller
 15.09.2016, 20:59

Also es ist genau die selbe arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die ich auch vom Arzt bekomme...

Familiengerd  15.09.2016, 21:51
@xkathrinx

@ xkathrinx:

Mag ja sein, dass es "genau die selbe arbeitsunfähigkeitsbescheinigung " ist.

Doch das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG schreibt in § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2 für den Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausdrücklich die Vorlage einer "ärztlichen Bescheinigung" vor!

Und die Bescheinigung eines Heilpraktikers ist nun einmal keine solche Bescheinigung im Sinne des Gesetzes.

Wenn aber der Arbeitgeber diese Bescheinigung dennoch anerkennt, woran ihn ja keiner hindert, ist alles in Ordnung.

PatrickLassan  16.09.2016, 07:05
@Familiengerd

Da habe ich mal wieder etwas dazu gelernt.

Ich bin davon ausgegangen, dass Heilpraktiker wissen, was sie tun, und nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn sie dem Patienten auch etwas nutzt.

Wäre ich jetzt spitzfindig, könnte ich aber auch sagen, dass sich die Ungültigkeit der Bescheinigung nicht daraus ergibt, dass die Krankenkasse keine Bescheinigung erhalten hat. :-)

sneferu  19.09.2016, 22:56
@xkathrinx

In diesem Fall hat der Heilpraktiker eigentlich eine Urkundenfälschung begangen. Er darf dieses Formular gar nicht ausstellen und es ist äußerst dubios, dass er dieses Formular überhaupt besitzt, denn es wird nur an Kassenärzte ausgeliefert.

wenn du es deinem chefe richtig erzählst... das du bei einem heilpraktiker warst weil du schnell wieder gesund werden möchtest , das du die weite fahrstrecke auf dich genommen hast und die kosten bei ihm selber bezahlt hast , nuuur um schnell wieder deine volle arbeitskraft wieder in der fa. zu bringen..... wird er dir sicher zuhören...

wennns garnicht geht... nim einentag urlaub

Skibomor  15.09.2016, 19:23

Sie hat ja eine Krankmeldung für den Arbeitgeber!

ersterFcKathas  15.09.2016, 19:25
@Skibomor

vom heipraktiker... nicht vom arzt !!!

Familiengerd  15.09.2016, 19:49
@Skibomor

Diese Bescheinigung ist nicht gleichzusetzen mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als amtliches Dokument des Arztes.

Ob der Arbeitgeber sie akzeptiert, müssen er und der Arbeitgeber untereinander klären.

Jedenfalls dürfen Heilpraktiker keine Bescheinigung im Sinne eines
amtliches Dokuments wie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.