Krankmeldung trotz Unterbrechung der 3 Tage nötig?
Meine Tochter kränkelt seit einer Woche an einem Magen-Darm-Virus. Montag war sie nicht in dem BfW wo sie eine Ausbildung macht, Dienstag den ganzen Tag, am Mittwoch war sie eine Stunde da und heute hat sie gefehlt. Nun - so sagt es ein Kollege - fordert die Ausbilderin eine Krankmeldung; stimmt das so? Sie hat keine 3 Tag am Stück gefehlt und würde morgen wieder hingehen. Was soll sie denn jetzt machen?
8 Antworten
Ein Arbeitgeber, auch Ausbilder, darf vom ersten Tag an eine Krankmeldung verlangen. Der Fehler war sicher, so gestückelt hinzugehen. Das sieht nicht in jedem Fall gut aus. Könnte als Unlustigkeit an manchen Tagen interpretiert werden. Wenn man wirklich krank ist, ab zum Arzt, krankschreiben lassen und auskurieren.
Das ehrt sie wirklich. Es wird nur manchmal nicht richtig verstanden. Und da muss man sich einfach absichern.
Da mußt du in den Ausbildungsvertrag schauen. Nach Gesetz wird die Vorlage der Krankenmeldung ab den dritten Tág Pflicht. Der Arbeitgebefr/Ausbilder kann diese aber auch vorher verlangen, wenn es im Vertrag steht....
Ab dem 3. Tag ist klar, nur, sie hat keine drei Tage am Stück gefehlt; nur Dienstag und heute. Trotzdem?
Schaut in den Arbeitsvertrag,manche Betriebe verlangen ab dem ersten Tag eine Krankschreibung. Und nicht vergessen,am ersten Tag der Krankheit möglichst noch vor Arbeitsbeginn in der Firma anrufen und melden,dass man Krank ist.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt dass ab dem dritten Kalendertag einer Erkrankung der Arbeitgeber berechtigt ist eine Krankschreibung durch einen Arzt zu verlangen. Von der gesetzlichen Regelung kann beispielsweise durch eine betriebliche Regelung abgewichen werden. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen. In Ihrem Fall soll sich Ihre Tochter an den Hausarzt wenden, damit dieser die Krankheit bestätigt. Danach würde ich, an Ihrer Stelle, gemeinsam mit Ihrer Tochter, das Gespräch mit der Ausbilderung suchen, um das Missverständnis aufzuklären. Ihre Tochter sollte zusagen, künftig die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag beizubringen. Falls die Ausbilderin hart bleibt, Ihrer Tochter droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten. Peter Kleinsorge
Sie soll zu Ihrem Hausarzt gehen. Hatte ich neulich auch und habe rückwirkend eine Bescheinigung bekommen.
Ja, klar, das sehe ich ein, war aber so, das sie sich wegen einem Projekt hingequält hat und dann eben ging, als es ihr nicht gut ging.