Krankgeschrieben - trotzdem zur Geburtstagsfeier?
Hallo.
Ich wurde gestern von einem meiner Vorgesetzten nach Hause geschickt;, da man mit einer Mittelohrentzündung nicht im lauten Lager sein sollte. Bin bis heute Krankgeschrieben. Ausgerechnet heute feiert meine Tante ihren 30. Geburtstag, auf dem ich mich wirklich schon ein halbes Jahr lang drauf gefreut habe. Ich bin ja der Meinung, dass ich nicht mit kann um zu zu sehen, wie Sie ihre Aufgaben meistert, da ich ja Krankgeschrieben bin! Mein Freund und Schwiegermutter sehen es anders. Sie meinen, dass ich nur bis 15 uhr (eigentlicher Arbeitsschluss) Krankgeschrieben bin und dann alles tun könnte, was ich will. Dabei zahlt doch die Krankenschreibung für denn ganzen tag oder nicht?
Jedenfalls... würdet ihr für viell. 1-2 Stunden da hin gehen??
Danach mit essen gehen und groß Feiern im Partysaal ist klar, dass ich da nicht mit komme!! Würde nach dem zugucken wieder nach Hause fahren.
3 Antworten
Also krankgeschrieben heißt nicht Hausarrest - und schon gar nicht "nur während der Arbeitszeit", das ist Blödsinn. Du bist ja nicht bettlägrig krankgeschrieben - dann gilt tatsächlich zu Hause bleiben. Und eine Familienfeier ist auch nicht gleichzusetzen mit einem Besuch in der Disco oder so fröhlichem Shopping in der Fussgängerzone.
Allerdings ist eine Mittelohrentzündung kein Kratzer, da wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig und würde ruhigere Umgebungen vorziehen. Ich selbst würde verzichten. Du hast nur eine Gesundheit. Ist die beim Teufel, ist es zu spät.
Wenn du bei deiner Tante einen Rückzugsort hast (etwa ein Gästezimmer), wo du dich verkrümeln kannst wenn es (dir) zu laut wird, spricht nichts dagegen, so lange du dein Ohr schützt. Allerdings pass auf mit Ohrenstöpseln - da vermehren sich die Bakterien im Ohr um viele 100% pro Stunde.
Du hast Dir doch die Antwort schon gegeben, der Chef hat Dich nach Hause geschickt, da laute Geräusche nicht gut für eine Mittelohrentzündung ist. Auf eine Geburtstagsfeier ist es auch laut, wenn mehrere Leute reden und lachen, daher solltest Du darauf verzichten. Das was Dein Freund und Schwiegermutter sagen ist völliger Blödsinn, dass ist total absurd.
Huhu,
rein rechtlich bist du wahrscheinlich nicht bettlägerig - oder wurde sowas darin vermerkt? Von daher könnte dir dein AG in dem Sinne nichts. Aber moralisch... mhm. Zumal es bei dem Geburtstag ja auch laut sein wird, oder?
Liebe Grüße,
Annabelle
Ein- zwei Stündchen auf einer Geburtstagsfeier dürften nicht so schwerwiegend sein, dass Du gleich wieder einen Rückfall erleidest. Keinen Alkohol trinken wg. der Medikamente, die Du wahrscheinlich nehmen musst.
So richtig Laut wird das nicht sein. Setzte auch Mütze auf, dass dämpft nochmal.
Ich bin halt ziemlich hin und her gerissen... wie würdest Du entscheiden?