Krankengeld und ALG AU vorzeigen?

5 Antworten

Teilen Sie dem Jobcenter mit, dass sie im Krankegeldbezug stehen, geben die Telefonnummer ihrer Sachbearbeiterin/ ihres Sachbearbeiters an, dann kann das Jobcenter sich die weitere AU von dort bestätigen lassen.

Ob du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst oder einen Nachweis über deine weitere Arbeitsunfähigkeit in anderer Form - das ist im Prinzip gleichgültig. Wichtig ist, dass du dem Jobcenter irgendeinen Nachweis deines behandelnden Arztes einreichst, dass du weiterhin arbeitsunfähig krank bist.

Genau genommen musst du solche Nachweise immer unaufgefordert beim Jobcenter einreichen, auch wenn du gerade mal keinen Termin bekommen hast (immerhin "schützt" dich die Bestätigung der Krankschreibung vor einer Maßnahmezuweisung...).

Bei Einladungen solltest du übrigens auf besondere Zusätze im Einladungstext achten. Manche Einladungen enthalten den Zusatz, dass eine normale Krankschreibung nicht ausreicht, falls man nicht zum Termin kommen kann, sondern dass man einen Nachweis über eine Wegeunfähigkeit benötigt. Sowas kommt vor allem dann irgendwann, wenn du wegen deiner Arbeitsunfähigkeit längere Zeit nicht mehr bei deinem Arbeitsvermittler warst. Irgendwann muss der nämlich überprüfen lassen, ob du nicht erwerbsunfähig bist.

AndyundManu  14.06.2013, 16:57

Wieso kriegst du hier ein DH, für eine nicht korrekte Antwort. Weil wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest du, das er eh nur Aufstockend Alg2 bekommt. Also wissen die doch, das er Krankengeld bekommt, weil die Bescheinigung ja nun mal schon vorliegen muss. Und das heisst wiederum, das er auch wohl keine Einladungen bekommen wird, um vielleicht irgendweine Massnahme machen zu müssen. Und selbst, wenn das Jobcenter, auf Erwerbsunfähig testen wollte, und dies dabei viellcht sogar rauskommen würde, müssten die dann Eventuell dennoch Aufstockend Alg2 bezahlen, weil er dann vielleicht immer noch, unter dem Regelbedarf liegt.

winterschmacht  14.06.2013, 18:20
@AndyundManu

[...] für eine nicht korrekte Antwort.

Meine Antwort wird nicht falsch, nur weil sie nicht zu deiner Meinung passt, denn:

Ob du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst oder einen Nachweis über deine weitere Arbeitsunfähigkeit in anderer Form - das ist im Prinzip gleichgültig. Wichtig ist, dass du dem Jobcenter irgendeinen Nachweis deines behandelnden Arztes einreichst, dass du weiterhin arbeitsunfähig krank bist.

Selbstverständlich muss man - wie ich geschrieben habe - irgendeinen Nachweis über die weitere Krankschreibung einreichen. Ob das eine Kopie des Auszahlscheins oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein sonstiges Schreiben des behandelnden Arztes ist, ist dem Jobcenter normalerweise gleichgültig - Hauptsache: Nachweis.

Einladungen bekommt man in regelmäßigen Abständen automatisch, selbst wenn es von Seiten des Jobcenters um nicht mehr geht als ein "Hallo, wie geht's Ihnen, leben Sie noch? Ja? Schön, dann bis in sechs Monaten."

Eine Arbeitsunfähigkeit entbindet nicht automatisch von der Pflicht, zu Terminen beim Jobcenter zu erscheinen. In den meisten Fällen passiert nur deshalb nichts, weil kein Nachweis der Wegeunfähigkeit verlangt wird. Wird dieser Nachweis verlangt, muss man entweder den verlangten Nachweis einreichen oder zum Termin gehen. Geht man bei nicht nachgewiesener Wegeunfähigkeit nicht hin, dürfen die Leistungen gekürzt werden. Dieses ganze Theater kann man sich sparen, indem man einfach mal zum Termin geht (soweit die gesundheitliche Situation es zulässt) und seine aktuelle Situation bespricht. Was soll schon groß passieren.

Ob jemand bei Erwerbsunfähigkeit weiterhin Leistungen nach dem SGB II bekommt, hängt vom Einzelfall ab. Zunächst mal muss jeder, der für mindestens mehr als 6 Monate oder sogar auf Dauer erwerbsunfähig ist, Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Wäre sein Bedarf nicht gedeckt, bekäme er nur dann noch aufstockende Leistungen vom Jobcenter, wenn es mindestens ein weiteres, erwerbsfähiges Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gibt. Lebt derjenige z.B. alleine, muss er ergänzende Leistungen beim Sozialamt beantragen. Das Jobcenter wäre in diesem Beispiel nicht mehr für ihn zuständig.

Wobei ich mich auch frage, wo das große Problem ist, mit dem Jobcenter mal über seine aktuelle Situation zu sprechen. Wenn ein Arbeitsvermittler weiß, dass jemand voraussichtlich noch für längere Zeit arbeitsunfähig ist, wird er nicht mehr machen, als maximal die Erwerbsfähigkeit überprüfen lassen. Solange man weiterhin arbeitsunfähig ist, wird man (außer mit Einladungen zu Terminen ca. alle sechs Monate) in aller Regel in Ruhe gelassen. Es gibt wohl nur sehr wenige Arbeitsvermittler, die mit ihrer Zeit nichts besseres anzufangen wissen, als sich länger als nötig mit ihren Kunden zu beschäftigen.

AndyundManu  19.06.2013, 12:38
@winterschmacht

Und deine Antwort, wird deswegen nicht richtiger, nur weil du das meinst. Es geht mir, bei meiner Antwort, nicht um meine Meinung, sondern um Wissen und eigene Erfahrung. Weil wenn er eh "nur" Aufstockend Alg2 bekommt, weiss die Arge doch schon, das er weiterhin Krankgeschrieben ist, weil er ja auch den Auszahlungsschein, dort vorlegen muss. Und nein, es gibt keiner Termine, vom Jobcenter, wenn man Krankgemeldet ist.

Also ich habe immer eine AU bekommen, auch wenn es Krankengeld gab. Da musste ich die AU eben an die Krankenkasse schicken. Bekommst Du ALG2 musst Du die Krankmeldung an das Jobcenter schicken.

AndyundManu  12.06.2013, 13:47

Eine AU gibt es ja dann auch noch, aber nicht mehr in Form, des Gelben Scheins. Zumindest wäre mir das neu.

Sommerloch2010  12.06.2013, 18:05
@AndyundManu

Eben, auf welcher Basis wird sonst das Krankengeld weitergezahlt?

Nein brauchst du dem Jobcenter, dann nicht mehr vorlegen, da du ja Krankengeld bekommst. In deinem falle ist es ja so, das du "nur" Aufstockend Alg2 bekommst, das heisst du liegst mit deinem Krankengeld unter dem Regelbedarf.

Die HiWis im JobCenter haben vom Pendelschein keine Ahnung. Lass dir einfach bei deiner Krankenkasse bestätigen, wie das läuft, und lege diesen Bescheinigung vor.