Krankengeld nur bis Zeitpunkt des Austellungsdatums?

5 Antworten

Ja, es ist so, dass das Krankengeld immer bis zum Tag der Ausstellung gezahlt wird - also rückwirkend.

Auf der letzten Folgebescheinigung sollte neben „Krankengeldfall“ auch „Endbescheinigung“ angekreuzt sein. Dann weiß die KK, dass kein weiterer Schein folgt und zahlt am letzten Tag der Krankschreibung das restliche Krankengeld.

Teile der DAK mit, dass du ab dem xx.xx. wieder arbeitsfähig bist, damit die Restzahlung erfolgen kann. Evtl. verlangt die DAK aber noch einmal eine aktuelle Endbescheinigung, denn lass dir noch mal eine ausstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alexkborn 
Fragesteller
 25.11.2019, 23:03

Die letzte AU ist mittlerweile 2 Wochen her. D.h. bin ich im Moment wieder arbeitsfähig. Auf der letzten Bescheinigung war "Folgebescheinigung" angekreuzt. Nach Ende dieser Bescheinigung bin ich regulär wieder zur Arbeit. Eine "Endbescheinigung" hab ich also nicht. Ich habe nur Krankengeld vom 18.9- 28.10. erhalten. Meine Krankschreibung lief aber bis zum 11.11.

okieh56  26.11.2019, 00:42
@Alexkborn

Dann wurde der Schein am 28.10. ausgestellt und war nicht als „Endbescheinigung" gekennzeichnet. Das ist völlig korrekt seitens der DAK, denn die warten auf eine Folgebescheinigung und zahlen zunächst nur bis zum Ausstellungsdatum.

Einfach bei der DAK anrufen und mitteilen, dass es bei dem 11.11. bleibt und du ab dem 12.11. wieder arbeitsfähig bist - das müsste reichen.

Schlimmstenfalls verlangen sie eine „Endbescheinigung“. Dann musst du dir ein Duplikat vom Arzt ausstellen lassen, dass als „Endbescheinigung“ gekennzeichnet ist.

Verloren geht dir das Krankengeld jedenfalls nicht, denn du hast die Folgebescheinigung ja fristgemäß eingereicht.

Das ist richtig. Wenn Du über den Zeitpunkt hinaus AU geschrieben bist, kann nur bis zum Ktuellen Tag gezahlt werden.

Der Krankenschein enthält doch den Auszahlschein, aufgrund dessen die Krankenkasse das Krankengeld auszahlt.

Mit der letzten Bescheinigung wird das Ende definiert, dafür gibts sogar ein Extra-Feld. Damit endet das Krankengeld.
Mit den vorliegenden Informationen kann ich dir nicht mehr helfen. Man müsste wissen, was genau auf dem Krankenschein ausgefüllt und angekreuzt ist! Vielleicht fehlte etwas?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das ist korrekt, warum erklärt dir KHSchindelar.

Für die darauffolgenden 2 Wochen hab ich nichts bekommen, 

Halte dich beim einreichen der Krankmeldungen an die Fristen, die sind straff reguliert.

nersd  25.11.2019, 15:29

Ähm.....ich gehe davon aus, dass er damit sagen möchte, er hat kein Krankengeld bekommen ;)
Der Arzt wird ja kaum am Ausstellungsdatum der AU-Folgebescheinigung keinen Zeitraum für die Zukunft verwenden ;) Denn das wäre komplett widersinnig.
Er fragt, warum er trotz Krankschreibung nichts bekommen hat!

LouPing  25.11.2019, 18:55
@nersd

Ich verzichte auf weitere Erklärungen, KHSchindelar erledigte das bereits.

Krankengeld nur bis Zeitpunkt des Austellungsdatums?

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Mache doch mal einen Vorschlag, wie lange im Voraus die Krankenkasse die Dauer Deiner Arbeitsunfähigkeit erahnen sollte.

Für die darauffolgenden 2 Wochen hab ich nichts bekommen, obwohl noch bis Ende der Zeit arbeitsunfähig war.

Worin liegt das/Dein Problem, Dir dies von Deinem Arzt bescheinigen zu lassen ?

nersd  25.11.2019, 15:35

So ein Unsinn. Das Feststellungsdatum ist für den Beginn der Krankengeldzahlung relevant, aber nicht für das Ende ;)

LouPing  25.11.2019, 15:38
@nersd

Da man das "Ende" nicht kennt wird nicht im Voraus gezahlt, sondern rückwirkend. Schließlich kann man auch vor Ablauf wieder zur Arbeit gehen, somit bekäme man doppelt Geld.

KHSchindelar  25.11.2019, 15:58
@nersd

Du Schlaukeks. Es geht nicht - mehr - um den Beginn der Krankengeldzahlung, der ist durch die 1. Zahlung ja bereits erledigt.

Tipp: Lese nochmals den Text des FS

:o)

... und dann noch Sozialversicherungsfachangestellter. Wer hat Dich denn ausgebildet ?

Alexkborn 
Fragesteller
 25.11.2019, 22:55
@LouPing

Schon komisch das Ganze. Jetzt hab ich für die 2 Wochen die ich krankgeschrieben war weder Lohn erhalten, weil ich nicht arbeiten konnte und im Gegenzug auch kein Krankengeld als Ausgleich bekommen. Im Endeffekt hab ich jetzt Verlust gemacht, weil ich die restlichen 2 Wochen zu Hause war. Wo ist das denn fair bitte ?

LouPing  25.11.2019, 23:00
@Alexkborn

Ich kenne dein Arbeitsverhältnis nicht.

KHSchindelar  25.11.2019, 23:28
@Alexkborn

Warum gehst Du nicht zu Deiner Krankenkasse anstatt Dich hier zu beklagen ?