Krank zum dienstantritt -Ausschluss?

4 Antworten

Da passiert gar nichts. Es kann höchstens sein, dass dich der Truppenarzt für die ersten Tage von bestimmten sportlichen Betätigungen befreit, das hat aber keinen Einfluss auf deinen weiteren Verbleib in der Grundausbildung.

In der Winterzeit sollte man auch als Soldat mal über einen kleinen Schnupfen hinwegsehen können - ein wenig Härte gegen sich selbst ist auch ein Lernziel der Grundausbildung :-)

Überhaupt wird die ersten Tage sowieso noch nicht sehr viel passieren, wovon dich eine Erkältung abhalten kann. 

Nach Hause geschickt (also kzH, krank zu Hause) wird man bei der Bw normalerweise nicht soooo schnell. Aber auch das ist grundsätzlich für das Bestehen der  Grundausbildung nicht zwingend relevant - es geht um die Teilnahme an bestimmten Übungen. Und auch hier gibt es Möglichkeiten zum Nachholen.

Gute Besserung und viel Erfolg ab Montag!

notcreative 
Fragesteller
 02.01.2016, 22:09

Vielen Dank, hat mir wirklich weiter geholfen und aufgebaut! 

ShotsFired  03.01.2016, 03:03

Deine Antworten sind die besten ! 👍🏼

navynavy  03.01.2016, 09:12
@ShotsFired

Gern geschehen - vielen Dank für die Komplimente! :-)

Mensch, wir haben Winter! Du bist nicht der einzige, der mit einer Erkältung/einem Schnupfen rumläuft!

Du gehst hin, tritts Deinen Dienst an, gut ist.

Da wird gar nichts passieren!

Ja, zum Dienstantritt, wegen einer Erkältung wird man dich nicht aus dem Dienstverhältnis entfernen.

Und was ist wenn man eine Gehörgangentzündung hat? Und man Antibiotika und Schmerzmittel einnehmen muss? Muss man das nicht noch irgendwo auf den Fragebögen von der Bundeswehr notieren?