Kostgeld, Mietgeld versteuerpflichtig?

8 Antworten

Nun, das ist Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit. In diesem Fall wären Deine Eltern Untervermieter. Und das muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. So wie alle Vermieter grundsätzlich Mieteinnahmen angeben müssen.

bongpow3r 
Fragesteller
 15.10.2010, 11:33

Und was ist denn mit Kostgeld?

miramanee  15.10.2010, 11:36
@bongpow3r

Es geht hier ja nicht darum ob darauf Steuern erhoben werden, sondern schlicht und einfach um Einnahmen allgemein. Darunter fallen auch alle Beträge für Kost und Logis. Egal ob das Verwandte oder Wildfremde sind.

DerHans  15.10.2010, 11:38

Ist doch Quatsch, er zahlt nur seinen Anteil an den Mietkosten.

miramanee  15.10.2010, 11:42
@DerHans

Davon träumst Du vielleicht.

Nein müssten sie nicht

bongpow3r 
Fragesteller
 15.10.2010, 11:30

bist du dir da 100 % sicher?

ich gehe mal davon aus, dass deine Eltern dies tun, seit du selber Geld verdienst. Es ist davon abhängig, in welcher Höhe sie das von dir fordern. Wohnen sie z.B. in einer Mietswohnung, dann beteiligen sie dich an den Kosten, die sie dafür aufbringen müssen, eben anteilig. Ist ja einfach zu rechnen, was dein Mietanteil ausmacht. Wohnst du im Eigenheim, kannst du dich immer noch an den Kosten beteiligen müssen, z.B. Schuldzinsen fürs Abzahlen und all die teuren Nebenkosten, z.B. Strom für deine ewig laufende Spielekonsole ;-). Erst wenn sie einen Gewinn aus der Vermietung ziehen, müssen sie das als Einkommen angeben! Beim Essen ist es ja eindeutig. Deinen Anteil ißt du ja schließlich auch auf. Da gibt es ja keinen Gewinn, den man versteuern müsste! Es ist einfach so: jetzt hast du Geld, aus dem du die laufenden Kosten des Lebensunterhalts selbst aufbringen kannst und du zahlst deinen Anteil in die gemeinsame Haushaltskasse. Falls es dich tröstet: 1. wären deine Eltern von öffentlichen Leistungen abhängig (z.B. Hartz 4), dann würde ein Anteil (je nach deinem Einkommen, als Richtwert kannst du mal 500 € nehmen) in die Berechnung einfließen. 2. meist ist die Forderung der Eltern geringer als du selbst für vergleichbare "Leistung" zu zahlen hättest, wenn du selbständig bist. Sollte es höher sein, dann zieh aus!

Hier der Rechtstext, insbesondere, damit "DerHans" nicht weiter träumen muss:

"Einkünfte aus Untervermietungen sind wie alle übrigen Einkünfte zu versteuern. Bei der Untervermietung handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, da Sie durch die Untervermietung Einnahmen erzielen. Als Mieter und Vermieter müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Einkünfte unter der 410-Euro-Freigrenze im Jahr liegen (§ 46 EStG)."

Nein, wenn Du in der gleichen Wohnung wohnst, und sozusagen die Mietaufwendungen nur abstützt. Kostgeld ist genauso ein Dreinteilen in Kosten, die man so-wie-so hätte und sich hier nur teilt. Also nix für's Finanzamt. Die versteuern ja beider Seiten Einkommen ohnehin.