Kostenübernahme Handsender Garagentor durch Vermieter

2 Antworten

Kommt darauf an, ob der Handsender zur Mietsache gehört. Ein Garage ist ja grundsätzlich auch per Hand zu öffnen. Wenn der Sender im Mietvertrag steht, gehört er zur Mietsache und der Vermieter müsste ggf. für Ersatz sorgen.

Denke mal, dass der Mieter sich entweder einen neuen kaufen muss oder Garage per Hand öffnen.