Kosten von Übernachtung im Krankenhaus bei Begleitung von Kindern

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Nach § 11 Abs. 3 SGB V gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, zu deren Übernahme die Krankenkassen verpflichtet sind, grundsätzlich auch die Kosten, die durch den medizinisch notwendigen Aufenthalt der Bezugsperson im Krankenhaus entstehen.

Seit 01.01.2005 werden neben der DRG die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson zusätzlich mit 45 Euro pro Kalendertag vergütet. Voraussetzung ist, dass die Mit-aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Bei der Abrechnung nach BPflV (z. B. für psychiatrische Behandlungen) sind die Kosten einer me-dizinisch notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson im Pflegesatz enthalten.

Bis zum Patientenalter von 10 Jahren wird die Mitaufnahme einer Begleitperson unbürokratisch und ohne gesonderten Antrag seitens der Krankenkassen akzeptiert. Die zusätzlichen Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Es kommt darauf an wie alt das Kind ist. Meine Enkel sin knapp 3 Jahre und da zahlt die KK immer ganz wenn ein Elternteil mit ins Krankenhaus geht.

Also bei unserem Sohn 4 Jahre alt. War bisher 5 mal im KKh über einen längeren Zeitraum. Da mussten wir nichts zuzahlen ans KKh. Für eine Person ist alles Inklusive. Essen und Trinken. Bei uns ist es so das es erst was kostet wenn das Kind 6Jahre alt ist. Weil das KKh dann sagt das Kind hat ein Mindestalter und braucht keine Elterliche Versorgung rund um die Uhr. Bei kleineren wo Fläschen oder Windel haben müssen das die Eltern machen. Das können die Krankenschwestern gar nicht grossartig helfen weil die selbst kaum Zeit haben. Bei uns war es so das eine Täglich von 9Uhr bis 9.15Uhr aufgepasst hatte das ich kurz zum Kiosk konnte. Weil mein Sohn am Tropf hing.

Also, wenn denn die Begleitung med. notwendig ist, dies entscheidet allein der behandelnde Arzt, trägt das Krankenhaus die Übernachtungskosten über den Pflegesatz.

In meinem Fall wollte der Verwaltunsgleiter nicht mitspielen und somit habe ich Klage eingereicht mit der Bescheinigung des Arztes im Nacken. Es begann ein Streit zwischen diesen Personen und wie bekamen ganz schnell alle Kosten anerkannt und hatten auch zukünftig keine Probleme mehr. Es hilft ja auch dem Personal, wenn andere die Arbeit teilweise übernehmen können. Somit viel Glück und bedenke, etwaige SB können über die Steuer abgerechet werden. Dazu gehören auch die Fahrt und Reisekosten.

Ruf doch einfach mal an beim Krankenhaus, die werden Dir das sicher sagen können. Vermutlich ist das von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich.