Was kostet ein nachträglicher Grundbucheintrag?

4 Antworten

Der dickste Brocken ist die Schenkungssteuer. Dein Partner ist in der Steuerklasse 3, da nicht verheiratet mit dir, und hat somit nur einen Freibetrag von T€ 20. Du schenkst ihm T€ 89 (die Hälfte von T€ 178). Davon kann der Freibetrag von T€ 20 abgezogen werden und T€ 69 sind mit 30% zu versteuern. Leider bin ich nicht klug genug um sagen zu können, ob die Belastung von T€ 80 ganz oder oder garnicht oder teilweise oder unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden kann. Die Grunderwerbsteuer von - je nach Bundesland - 3,5% bis 6,5% ist dagegen ein Klacks. Zu den reinen Grundbuch- und Notarkosten gibt es im Internet unter dem Suchbegriff "Grundbuchrechner" eine ganze Reihe.

Es wäre wesentlich preiswerter, wenn du deinem Partner einfach ein Wohnrecht einräumen würdest. Das wird durch Notarvertrag gemacht und im Grundbuch eingetragen. Dadurch fallen zwar auch Notar- und Grundbuchkosten an, aber keine Steuern. Auf jeden Fall hast du dabei auch den gleichen Ärger, wenn eure Beziehung in die Brüche geht :). Du allein kannst das Wohnrecht nämlich nicht wieder rückgängig machen. Dabei muß dein Partner zustimmen. Insofern ist es also genau wie bei einer hälftigen Eigentumsübertragung. In dem Notarvertrag kann gleich geregelt werden, wer in welchem Umfang für Unterhaltungs- und Reparaturkosten herangezogen wird.

Nachdem schon soviel geschrieben wurde. Tipp von mir: versuche den Wert der Immobilien gegenüber dem Notar so gering wie möglich anzugeben. Lass Dich vom Notar beraten (aber pass auf, der berechnet seine Kosen natürlich nach dem angegebenen Wert). Besser wäre es natürlich, wenn Ihr vor der Überlassung heiratet....  

Hast du dir das mit dem Eintrag gut überlegt? 

Was passiert z. B. falls dein Partner stirbt oder Pflegefall wird (nach Unfall o.ä.), wer ist dann gesetzlicher Erbe, von wem oder von was holt sich das Amt das Pflegegeld? 

Ich kenne einen solchen Fall, da stand meine Verwandte am Ende recht schlecht da.

Das dürfte eine Schenkung sein .... evtl hat die Bank aber etwas dagegen, kommt auf die Absicherung des Kredits an ...

shede 
Fragesteller
 04.04.2016, 11:28

Okay. Demnach würden dann Schenkungssteuern anfallen 

frodobeutlin100  04.04.2016, 11:44
@shede

auch .... neben den Kosten für Notar und Grundbucheintragungskosten ...

und wie gesagt, es könnte sein, dass die Bank noch mitredet - je nachdem wie die Absicherung erfolgt ist ...

Ronox  04.04.2016, 17:18

Die Bank hat in diesem Fall überhaupt nichts zu melden, denn er kann über sein Eigentum verfügen, wie er möchte.

lesterb42  05.04.2016, 08:06
@Ronox

"Die Bank hat in diesem Fall überhaupt nichts zu melden, denn er kann über sein Eigentum verfügen, wie er möchte"

Ich gehe einmal stark davon aus, dass Forderung der Bank durch eine Grundschuld abgesichert ist. Bei einer Eigentumsverfügung muss die Bank wohl nicht zustimmen. Sie bleibt jedoch Grundpfandrechtsgläubigerin und kann - sofern der Darlehensvertrag nicht erfüllt wird - aus der Grundschuld heraus das Objekt verwerten lassen. Davon sind dann die aktuellen Eigentümer betroffen. Es ist also schon ein deutlicher Unterschied, ob man ein belastetes oder ein unbelastetes Grundstück erwirbt.