Kopie Zeugenaussage

4 Antworten

Eine Kopie steht dir zu wenn du danach verlangst um im nach herein noch Ergänzungen oder Änderungen zu machen. Oder als Beleg für den Rechtsanwalt.

So wollen sie verhindern, dass du nur abliest. Wenn du aus dem Gedächtnis heraus alles wieder gleich berichtest, wissen sie zumindest (ziemlich) sicher, dass es damals nicht gelogen war.

Automatisch bekommt man normalerweise keine Kopie, aber auf Verlangen üblicherweise schon. Es macht keinen Sinn dir eine Kopie deiner Aussage zu verweigern, weil du über einen Anwalt den ganzen Akt als Kopie bekommst. Sofern nicht, was manchmal vorkommt, Teile des Akts von der Staatsanwaltschaft gesperrt sind, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Aber das wird logischerweise deine eigene Aussage nicht betreffen. Somit, wenn auch nicht sicher, aber nach logischer Deduktion solltest du ein Recht auf eine Kopie deiner Aussage haben. Das Argument mit dem dir die Polizei die Kopie verweigert hat, ist auf jeden Fall Blödsinn. Soviel ist sicher. 

Die Polizei ist nicht berechtigt, Teile der Ermittlungsakte herauszugeben, auch nicht als Kopie. Denn die Akte "gehört" nicht der Polizei.

Das ist ein Grundsatz der sich daraus begründet, das die Staatsanwaltschaft Herr der Strafverfahrens ist, es sich also um deren Akte handelt, und NUR dort über Akteneinsicht (das ist der rechtlich korrekte Begriff für das Abgeben einer Kopie) entschieden wird. 

Also merke: Polizeibeamte dürfen grundsätzlich keine Kopien von irgendwas aus einer Ermittlungsakte herausgeben (ohne vorherige Erlaubnis der Staatsanwaltschaft).

Wer anderes behauptet kennt die Rechtslage nicht!