Komplizierte Haftungsfrage nach Auffahrunfall in einer Waschstraße. Wer ist schuld?

7 Antworten

Es käme auch die Betriebshaftpflicht des Anlagenbetreibers in Betracht. Eigentlich kann gar kein folgendes Fahrzeug aufrollen. Das wird ja ebenfalls von der Automatik gezogen. Es sei denn der Aufsichtsführer hat ihn zu schnell eingewiesen. dafür ist doch eigentlich mit rot und grün der Zugang geregelt.

Hier solltest du einen Anwalt einschalten. Eigentlich kann es dir egal sein, wer von den beiden zahlt.

Also dass mit der Automatischen Abschaltung kenne ich zwar nicht, aber für mich muss der Hintermann gefahren sein, da auf den Bänder der Waschstraßen Einkerbungen sind wo die Fahrzeuge drinnen stehen.

Ich glaube nicht dass sich das Band einfach so mal verkürzt.

Das hier könnte dir weiterhelfen:

Landgericht Paderborn, Urteil vom 26.11.2014 - 5 S 65/14

"Dies gelte, obwohl der Fahrer des steckengebliebenen Autos unzulässig in der Waschstraße gebremst habe. Denn ein Auto, das im Leerlauf durch eine Waschstraße geschleppt werde, sei wie ein Teil dieser Anlage zu behandeln. Der Betreiber müsse sicherstellen, dass ein Fahrzeug, das den Kontakt zur Schleppanlage verliere, nicht zur Gefahr für nachfolgende Fahrzeuge werde. Die sofortige Abschaltung der Schleppanlage müsse er entweder durch technische Mittel wie Sensoren und Lichtschranken oder durch eine Kameraüberwachung und Personal sicherstellen."

Hierbei war zwar der Fahrer des vorderen Fahrzeuges schuld, aber im Prinzip die gleiche Situation.

"Denn ein Auto, das im Leerlauf durch eine Waschstraße geschleppt werde, sei wie ein Teil dieser Anlage zu behandeln."

Der Betreiber kann seine Haftung nur abwenden indem ER beweist, dass er seiener Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und den Schaden nicht hätte abwenden können. z.B.: Wenn er durch Kameraufnahme beweist, dass das nachfolgende Fahrzeug losgefahren ist.

Ich sehe den Fall anders. Zum einen ist es ein Privatgrundstück; zum anderen nutzt du die Einrichtung der Waschstraße. Somit ist die Waschstraße bei allem der erste Ansprechpartner, wenn irgendetwas passiert. Wenn dann muß die Waschstraße dass mit dem anderen Autofahrer klären. - Wenn sich keiner dafür verantwortlich sieht, soll sich die Versicherung drum kümmern, denn es können schließlich nur 2 Parteien angesprochen werden, die was verbockt haben: Fahrzeug ist zu weit in den Mechanismus bei der Einfahrt gefahren, dass er, egal was er machen würde, spätestens beim Schaumprogramm hinten rauf gezogen wird (vorderes Rad hackt aus, hinteres Rad wird nachgezogen); oder tatsächlich der Autofahrer hinter dir ein Eigenleben entwickelt hat und über den Mechanismus gefahren ist (mit Mechanismus meine ich die Kette, wo sich die Reifen einhaken).

Crack  04.06.2015, 16:41

Ich sehe den Fall anders. Zum einen ist es ein Privatgrundstück;

Mit einem Privatgrundstück hat das Ganze nichts zu tun - denn zumindest alle mir bekannten Waschstraßen sind für jedermann frei zugänglich und somit sind auch keine rechtlichen Unterschiede zu machen. 

zum anderen nutzt du die Einrichtung der Waschstraße. Somit ist die Waschstraße bei allem der erste Ansprechpartner, wenn irgendetwas passiert.

Dann müsste ich mich aber mit der Klärung herum ärgern wer die Schuld trägt. Dann gehe ich doch den einfacheren Weg:

Wir befinden uns im öffentlichen Verkehrsraum, mir fährt jemand auf - also muss auch seine Versicherung den Schaden regulieren. Ist sie der Meinung das die Waschstraße defekt war dann muss sie sich an den Versicherer der Waschstraße wenden.

Der Hintermann wäre (für mich) in erster Linie der Ansprechpartner. Wenn er dann nachweisen kann, dass die Waschanlage einen Defekt hatte, muss er sehen, was er ersetzt bekommt bekommt. Also der gegnerischen Versicherung mit einem Kostenvoranschlag einen Zahlungstermin setzen.