Kommt zuerst der Gerichtsvollzieher oder gleich die Lohnpfändung?

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Hallo GinaaH96,

damit eine Lohnpfändung durchgeführt werden kann bedarf es eines Vollstreckbaren oder zumindest vorläufig vollstreckbaren Titels. Dieser kann unterschiedliche Grundlagen haben (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Vergleich usw.). Sofern also die Inkassobüros einen Titel erwirken (in Deinem Falle wahrscheinlich einen Vollstreckungsbescheid, dem jedoch ein Mahnbescheid vorausgehen muss), können diese durchaus eine Lohnpfändung beauftragen. Diese müssen sie in Form eines Pfändungsbeschlusses (+ ggf. Überweisungsbeschluss) beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen, welches wiederum den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung desselben betraut. Von sich aus kann ein Inkassobüro keine Vollstreckung durchführen.

Selbstverständlich braucht sich das Inkassobüro nicht ausschließlich auf eine Lohnpfändung zu beschränken. Im Rahmen der Vollstreckung kann es auch die "Gütliche Erledigung", "Sachpfändung" und/oder "Abgabe der Vermögensauskunft + evtl. anschließender Drittstellenauskunft" beauftragen.

In jedem Falle, außer der Forderungspfändung (= Lohnpfändung), wird sich der Gerichtsvollzieher vorher bei Dir melden.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Weitere Fragen beantworte ich (ggf. auch detailliert) gerne.

Beste Grüße

itasca

Man kann nicht pauschal sagen, ob Lohn oder Konto, Auf alle Fälle muss erstmal ein Mahnbescheid kommen, auf dem du kein Widerspruch einlegst und in der Regel folgt danach dann die Eidesstaatliche Versicherung und dann erst eine Pfändung.

Ich empfehle, Ratenzahlung mit dem Gläubigern zu vereinbaren.

itasca  01.06.2017, 13:15

Hallo Jewi,

die Reihenfolge hinsichtlich der EV und Pfändung ist nicht festgelegt. Beide Maßnahmen können unabhängig voneinander beauftragt und in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden.

Gruß

itasca

Jewi14  01.06.2017, 19:24
@itasca

Allerdings erfährt der Gläubiger die Kontodaten​ erst durch die EV. Es sei denn, der Schuldner gibt sie vorher freiwillig heraus.

Setz dich mit den Gläubigern in Verbindung und versuche, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, evtl. lässt sich dadurch die Zwangsvollstreckung ganz vermeiden.

Bei 2 Inkassounternehmen bestehen Deine Schulden ja schon länger. Du hast Deine Schulden gewusst und hast dennoch weitere Schulden gemacht. Ob jetzt der Gerichtsvollzieher kommt liegt an dem Inkassounternehmen. Sie können jederzeit auch Dein Gehalt pfänden. Wenn Du erst jetzt angefangen hast in einer Firma zu arbeiten bist Du noch in der Probezeit. Die werden Dich gleich außerordentlich kündigen.

Gehe zu einer Schuldnerberatung und lasse Dir helfen. Du wirst möglicherweise nicht über eine eidesstattliche Versicherung und ein privates Insolvenzverfahren hinweg kommen. 

wenn man Schulden hat, sollte man auf jeden Fall mit den Gläubigern verhandeln und zwar bevor der Gerichtsvollzieher oder die Lohnpfändung kommt ...

eine Lohnpfändung bei einem frisch begonnenen Arbeitsverhältnis macht in jedem Fall keinen besonders guten Eindruck und während der Probezeit kann ohnehin ohne Angabe von Gründen gekündigt werden

also versuch Deine Angelgenheiten zu regeln, ohne dass es der Arbeitgeber mitbekommt