Könnte man rechtlich die alte Führerscheinklasse 3 bekommen wenn man sich vor 1999 zum Führerschein angemeldet hat.?
Hallo Experten, hier mal eine Frage die mich schon sehr lange beschäftigt. Ich habe mich November 1998 in der Fahrschule für den damaligen Führerschein Klasse 3 angemeldet. Ab 01.01.1999 wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt. Da ich mich aber noch 1998 angemeldet hatte, lief meine Führerscheinausbildung komplett nach altem Recht. Also weniger Pflichtstunden (Theorie und Praxis), sowie die Prüfung nach altem Recht. Die Prüfung fand erst März 1999 statt, im Februar wurde ich 18. Bekommen hab ich den Führerschein Klasse B, also neues Recht. Nun die alles entscheidende Frage, könnte ich rechtlich es erstreiten, dass ich nach neuem Recht die Klassen B, BE, C1 und C1E fahren dürfte, wie es die alte Klasse 3 erlaubt. Schließlich habe ich die Führerscheinprüfung komplett nach Muster Klasse 3 durchlaufen.
5 Antworten
Nein,es zählt der Stichtag der Prüfung,und der Stichtag ,wann eine Neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft trat.Insofern könntest Du nicht klagen.Ich denke,eine Klage würde auch nicht angenommen,weil diese keinerlei Aussicht auf einen Erfolg haben könnte.
Fast 20 Jahre wollte ich sagen, ändert aber nichts daran :)
ich habe die Prüfung vor diesem Stichtag gemacht. Du leider nicht, also darfst Du nur Klasse B machen bis 3.5 to.
Selbst BE mit Hänger müßte man jetzt extra ablegen
Ich habe noch C1E, CE (79), BE, usw
Nein, das dürfte keinen Erfolg haben, denn nach dem Bundesgesetzblatt (BGBL I S. 2214) hieß es seinerzeit in §76 FeV:
Bewerbern, die den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 stellen und die bis zu diesem Tag das bis dahin geltende Mindestalter erreicht haben, wird die Fahrerlaubnis bis zum 30. Juni 1999 unter den bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Voraussetzungen erteilt. Die Fahrerlaubnis wird in den Klassen erteilt, die nach Anlage 3 bei einer Umstellung einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis zugeteilt würden, bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 jedoch nur die Klassen B, BE, C1, C1E, M und L.Da du erst im Februar '99 18 geworden bist, fällst du nicht mehr unter die Übergangsregelung.
Es kam nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung an, sondern auf den Zeitpunkt der Erteilung. Und der konnte ja nur im Jahre 1999 erfolgen, da du dann erst 18 wurdest. Inwiefern du wirklich die Ausbildung nach altem Recht absolviert hast, kann ich aus der Ferne nicht nachvollziehen, ist aber auch unerheblich.
Stichtag war Zeitpunkt der Prüfung, nicht der Führerscheinantrag
du hättest im Dezember Geburtstag haben müssen , dann ja
Außerdem ist es 17 Jahre her und seit 2013 gelten EU-Richtlinien für die Führerscheinklassen.