Können wir die AOK deshalb verklagen?

10 Antworten

  • Die Krankenkasse ist nicht zuständig für die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs.
  • Für den Abbruch braucht ihr ja sowieso die Bestätigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Lasst euch da zur Kostenübernahme beraten. Die gesetzliche Regelung ist ganz geradlinig und eindeutig.
  • Falls Du wirklich schwanger bist, solltest Du Dir UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Nach der Beratung hast Du immer noch ALLE Optionen und kannst Dich fundiert entscheiden.
  • "Tumult" bringt bei der AOK oder Behörden rein gar nichts außer Ärger. Das sollte dir doch wohl auch klar sein. Die Angestellten entscheiden nach Paragraphen und nicht nach Tumult.

Hallo

Schlussendlich muss die Krankenkasse bezahlen, wenn das monatliche Einkommen unter EUR 1'142.-- beträgt.

Du kannst Dich auch an eine andere Krankenkasse wenden. Schlussendlich zahlt nicht die Kasse, sondern das Bundesland.

Wurde die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigt? Wart Ihr bei einem Beratungsgespräch, z. B. bei Pro Familia?

Ich wünsche Euch alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Du meinst ernsthaft, dort Stress zu machen bringt euch weiter??

Regelmäßige Zahlungen hätten euch weitergebracht! Da dies jetzt aber nicht geschehen ist, hilft wohl nur: kleine Brötchen backen, als Bittsteller auftreten, nach alternativen Lösungsmöglichkeiten fragen, Bereitschaft zeigen. Einen auf dicke Hose machen ohne was dahinter wird euch rein gar nichts nützen.

armeskaenguru  13.11.2017, 12:32

Unter unregelmässigen Zahlungen verstehe ich eher, dass sie kein regelmässiges Einkommen hat.

Allyluna  13.11.2017, 12:48
@armeskaenguru

...verstehe ich auch so - aber eben auch, dass das JobCenter durchaus etwas hätte dagegen tun können, wenn es "gedurft" hätte.

Oje, was für eine Flut an falschen Antworten. Besorgt euch bitte zeitnah einen Termin bei einer Schwangerenberatungsstelle, die auch die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218 durchführen (Diakonie, AWO, ProFa etc.) Dort gibt es kompetente Menschen, die sich damit und auch mit der Kostenübernahme auskennen. Die Rechtslage ist wie folgt:

Für Frauen mit niedrigem oder ohne eignem
Einkommen übernimmt das Land
auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
die Kosten eines Schwangerschaftsabbruches
nach der Beratungsregelung
unter folgenden Voraussetzungen:

1. Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt liegt in dem Bundesland.

2. Ihr monatliches Netto-Einkommen liegt
unter 1.142 €. Diese Einkommensgrenze
erhöht sich um jeweils 270 e für jedes
Kind, dem Sie unterhaltspflichtig sind,
wenn das Kind minderjährig ist und
Ihrem Haushalt angehört oder wenn es
von Ihnen überwiegend unterhalten wird.

3. Die Kosten für Unterkunft (wie z.B. Miete)
für Sie und Ihre oben genannten Kinder,
die über 334 e hinausgehen, erhöhen
die Einkommensgrenze ebenfalls,höchstens
jedoch um 334 e (Stand: 01.07.2017,
gilt für alle vorstehenden Beträge).

4. Es steht Ihnen kein kurzfristig verwertbares
Vermögen zur Verfügung.
Die Einkommensgrenzen werden jährlich

Falls es mit eurer AOK Probleme gibt, klärt es bitte mit der Beratungsstelle. Meistens genügt ein kurzer Anruf von dort und denen wird die Rechtslage nochmal verdeutlicht. Prinzipiell ist es aber auch möglich, bei einer anderen KK vorstellig zu werden. Die Kassen treten ja nur in Vorleistung und holen sich das Geld vom zuständigen Land zurück. Da ihr für eine Abreibung eh die "Beratungsbescheinigung" der Beratungsstelle benötigt, besprecht die Problematik dort, ihr bekommt dort bestimmt Unterstützung!!

Alles Gute für Euch!

Dann zahlt das Ding eben allein. Wenn sie es nicht nötig hat, zum Jobcenter zu gehen, dann muss sie ja genug Geld haben.