Können Vorstrafen bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden?
Nach dem Motto wenn er es einmal macht dann macht er es immer wieder, zählt das als Indiz ?
Hat es was damit zu tun weshalb ? Vorbestraft wegen KV, nun wegen einer ganz anderen Sache angezeigt ?
Oder wegen Stalking angezeigt von einer Frau, mangels Tatnachweis eingestellt , vor paar Jahren - nun wieder angezeigt von einer anderen Frau ? Und wenn der Fall nur so ähnlich war aber auch mit Stalking zu tun hatte ?
Also mir geht es um Beweisbarkeit. Mir ist klar dass vorbestrafte Täter höhere Strafen bekommen.
6 Antworten
Bei Bewährung zum Beispiel
Also gab es drei Anzeigen wegen Stalking innerhalb von drei Jahren.
Natürlich wird das Gericht das sehen und sich ein Bild machen. Dieses Bild wird nicht gerade das Positivste sein. Und an einen Zufall wird da auch niemand mehr denken.
Prinzipiell dürfen nur bewiesene/abgeurteilte Fakten in ein Urteil einfließen. "Unbewußt" fließt natürlich mit ein, dass er schon einmal angezeigt wurde.
Also ist nur der erste Fall von Bedeutung ?
Aber da war ich wirklich unschuldig und jetzt auch.
Also, wenn jemand als notorischer Stalker bekannt ist, wird er selbstverständlich eher erneut wegen Stalkings verurteilt, als wenn er ein weißes Blatt wäre.
Wenn du von drei Frauen, unabhängig voneinander, wegen Stalkings angezeigt wirst und das in einem Zeitraum von drei Jahren, würde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen. Und ja, das ist alles dokumentiert. Vielleicht wirst du ja dieses Mal eingeknastet. :-)
Dann könnte eine Haftstrafe drohen, daher solltest Du nicht auf die Meinung von uns Amateuren bei Gute Frage hören, sondern einen Profi (Anwalt) aufsuchen.
Wieso ? Ich kriege ja nur eine Anzeige von der dritten Person oder wie ?
Eine Vorstrafe ist rechtskräftig und muss nicht mehr bewiesen werden.
Nein so meine ich das nicht.
Wenn jemand bereits vorbestraft ist und dann nochmal angezeigt wird von jemanden
Kann das als Beweis oder Indiz gesehen werden.
Wenn das Verfahren beim ersten mal eingestellt ist nach 170 Abs. 2 mangels Tatnachweis. Vor 3 Jahren.
Dann, wieder ein anderer Fall und eine andere Frau, wo man angezeigt wurde, dann strafantrag zurückgezogen wurde man also nicht bestraft wurde. ( also nie von der Anzeige erfuhr ) . Vor 2 Jahren
Und jetzt wieder ein Fall, wieder eine andere Frau einen wegen Stalking anzeigt. Kann ich auf Aussage gegen Aussage , also auf unschuldig gehen ?
Inwiefern hat die Polizei Zugriff zu Fall 2.