Können alle Vorstandsmitglieder in einem verein minderjährig sein?

3 Antworten

hängt natürlich davon an, um WAS für einen Verein es sich handelt... Im allgemeinen gilt: der Vorstand eines Vereins ist geschäftsführend tätig, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen, tätigt Rechtsgeschäfte usw. und ist, je nach Vereinsart, in der Haftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, § 26 BGB. Das betrifft auch das Vereinskonto.

ist der Vorstand nicht voll geschäftsfähig, da unter 18, ist keine der o.g. Aktionen rechtsgültig. Theoretisch könnten die Eltern jeweils mit ihrer Unterschrift in die Bresche springen, nur stellt sich dann die Frage, ob die Eltern wirklich die Vereinsziele im Blick haben und warum nicht gleich die Eltern den Vorstand bilden.

In keiner Satzung steht eine Altersangabe. Das wäre genauso redundant wie ein Autokauf. In beiden Fällen wird davon ausgegangen, dass eine Aktion rechtsgültig zustande kommt und das geht nur bei voller Geschäftsfähigkeit.

Es reicht auch nicht, wenn nur der 1. Vorsitzende volljährig ist; seine Stellvertreter bzw. der gesamte Vorstand Sinne des Gesetzes müssen es auch sein, da jeder stellvertretend für den anderen handlungsfähig und vertretungsberechtigt ist.

solltet ihr grade in der Gründungsphase eines e.V. sein, würde das schon beim Notartermin scheitern.

Nein.
Einzig und alleine der sogenannte Jugendvertreter/Jugendwart darf U18 sein.
Hintergrund ist, dass man davon ausgeht, dass der Vorstand sein handeln auch mit geistiger Reife durchführen kann.
Denn der Vorstand muss jährlich entlastet werden, insbesondere im Bereich Finanzen; dass sollte man keinem U18-Partypeople antun, für die Fehler anderer den Kopf hinzuhalten.