Kleingewerbe oder Kleinunternehmer?

4 Antworten

Man kann weder ein Klein- noch ein Großgewerbe anmelden. Entweder meldest du ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) an und bekommst als Eingangsbestätigung den sogenannten "Gewerbeschein" oder du beantragst eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).

Auch der Begriff des Kleinunternehmens (§ 19 UStG) hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun und taucht da nicht auf. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt von deiner Gewerbeanmeldung. Das schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Da kannst du die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, wenn dein voraussichtlicher Jahresumsatz unter 17.500 € liegen wird. Dann musst du von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans FA abführen, kannst aber selbst gezahlte MwSt auch nicht als Vorsteuer geltend machen.

Bei so geringem Umsatz solltest du das machen. Das hat aber mit der Anmeldung absolut nichts zu tun...

Es gibt weder Kleingewerbe noch Kleinunternehmen. das kennt das gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.

das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatzsteuer.

nach der Gewerbeanmeldung erhälst du etl. Post von Ämtern und Behörden, so auch vom Finanzamt. Dort kannst du wählen ob due die regelbesteuerung nutzen möchtest oder die Kleinunternehmerreglung n. § 19 ustG.

bei der Regelbesteuerung bist du Vorsteuerabzugsberechtig. das bedeutet, du kannst deine verausgabte MwST für Betriebskosten beim FA geltent machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST extra ausweisen. Was ich dir dringend anraten würde.

Bei der Kleinunternhemerreglung n. § 19 UstG bist du von der MwST rückgestellt. Das bedeutet, du kannst die verausgabte MwST beim Fa nicht gegenrechnen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht gesondertt ausweisen. Was schlecht ist, insbesondere wenn du gewerbliche Kunden hast die Vorsteuerabzugsberechtig sind.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von der § 19 UstG reglung unberührt.

Und du bist sicher, dass du mit dieses 800€ mtl. nicht den Gewinn sondern den Umsatz meinst?

Eindeutig Kleinunternehmen anmelden! Sparst du dir 19% Umsatzsteuer Abgabe!

Du meldest dein Gewerbe an und dann eine Woche später bekommst du Post vom Finanzamt und da gibst du an dass deine Umsätze im Jahr nur bei ca. 3.000 liegen werden (auch wenn es mehr wird ;) und dann bekommst du die Kleinunternehmerregelung und sparst 19% Umsatzsteuer Abgabe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ein Kleingewerbe KANN NICHT angemeldet werden.