Kleingewerbe nebenbei - Hauptjob leider weg. Was nun?

2 Antworten

Wenn der Hauptjob plötzlich weg ist (also durch Kündigung durch den Arbeitgeber), geh zum AA-Betreuer und erläutere ihm Deine Situation. Falls Du einen befristeten Vertrag hattest, hätte dies natürlich schon lange vor Auslaufen des Vertrages passieren müssen. Falls Du selber gekündigt hast, sieht´s auch etwas schlechter aus (Sperrfrist etc.).

Als Arbeitsloser darfst Du ein Nebengewerbe führen; bis zu 165,- Einnahmen sind als Freibetrag im Arbeitslosengeld eingerechnet. Verdienst du mehr, wird das ALG entsprechend gekürzt. Der Nebenverdienst ist dem Arbeitsamt monatlich mitzuteilen. Dafür gibt´s ein extra Formblatt. Gib bei Google erklärung einkommen land- und forstwirtschaft ein und du kannst das als pdf runterladen.

Hallo,

erst einmal zur Arbeitsamt gehen und dort die Situation erklären und dann alle Formulare ausfüllen, du musst halt belegen wie viel du verdienst. Dann stellt sich für dich die Frage ob du in Zukunft das Kleingewerbe ausbauen willst, dann kannst du Hilfe und Unterstützung beantragen, auch beim Arbeitsamt. Oder du suchst dir wieder einen Nebenjob, der dich finanzielle über Wasser hält bis dein Kleingewerbe so richtig läuft. Wenn du einen Nebenjob suchst, dann würde ich nicht zum Arbeitsamt gehen, sondern eher hier: http://ingolstadtjobs.de/ schauen.