Kleingewerbe Handwerkskammer Anmeldung?
Hallo habe ein kleingewerbe angemeldet als Handwerker.
Gleichzeitig habe ich mich auch in die handwerksrolle eintragen lassen.
Jetzt habe ich Post von der HWK bekommen mit meiner gewerbekarte und ein Brief in dem drin steht " In ihrer gewerbeanmeldung vom... haben sie jedoch arbeiten des zulassungspflichtigen Handwerks metallbauerhandwerk und schreinerhandwerk angemeldet."
Das hatteich bei der Eintragung von HWK nicht angegeben bzw. wusste nicht das man alles angeben muss.
Jetzt soll ich mein Gewerbe umändern lassen ansonsten bekomme ich eine Anzeige wegen unberechtigter Ausführung eines Handwerks.
Kann ich das nicht nachträglich eintragen lassen bei HWK?
Weil jetzt mein Gewerbe umändern möchte ich eigentlich nicht warum auch?
Ich bitte um hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Du sollest als selbständiger Handwerker mal in die Anlagen zur Handwerksordnung schauen, um zu sehen, was du anbieten bzw. ausführen darfst und was nicht !
Sowohl der Tischler (=Schreiner) als auch der Medatllbauer sind zulassungspflichtige Handwerksberufe (siehe Anlage A zur HwO, Nr. 27 bzw. 13). Und die Zulassung bekommen nur Meister, Ingeniere und Altgesellen.
ich verstehe das gerade so. Du willst handwerkliche Tätigkeiten ausüben, für die du nicht die notwendigen Voraussetzungen hast. Also ggf. keinen Meisterbrief. Deshalb sollst du das Gewerbe ändern.
Ich weiß nicht ob es da verschiedene Tätigkeitsfelder gibt. Aber warum sollten sie dir dann sonst schreiben und dich auffordern das zu ändern?
Frag´doch mal bei der IHK nach. Die haben dort einen guten Durchblick und sollten dir das genauer sagen können.:)
Was hat denn die IHK mit Handwerk zu tun ? Diesbezüglich sollte man sich nach der HwK richten !
Da ich nicht weiß ob man genauso mit der HwK reden kann wie mit der IHK, so bot sich das nur an. ich gehe aber mal davon aus das die das auch wissen und ggf. vermitteln können. :)
Ich brauch doch kein Meisterbrief wenn ich metallbauhabdwerk oder schreinerhandwerk ausüben möchte????