Kleingewerbe angemeldet - nie Post vom Finanzamt - nie betrieben - was nun?
Hallo,
ich habe 2011 ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt angemeldet, da ich damals mein Hobby gewerblich betreiben und einen kleinen Shop bei DaWanda erstellen wollte. Im Gewerbeamt sagte man mir sie würden alles an das Finanzamt weiterleiten. Post von der IHK usw., kam dann recht fix, aber keine Formulare vom Finanzamt. Auf diese wartete ich damals und eröffnete also auch noch keinen Shop. Dann gab es in meiner Familie einige Umbrüche und meine Gedanken waren überall nur nicht beim Kleingewerbe, so dass das für mich in Vergessenheit geriet. Jetzt 3 Jahre später würde ich mich gerne wieder dem Thema zuwenden, nur was mach ich jetzt? Ich habe seit 3 Jahren ein angemeldetes Kleingewerbe, das nie betrieben wurde und keine Steuernummer besitzt. Ich kann ja schlecht im Finanzamt anrufen und sagen: sie haben mich damals vergessen, das fällt mir erst jetzt wieder auf... Dazu bin ich mittlerweile auch in eine andere Stadt gezogen. Meint ihr, ich kann das Gewerbe abmelden und dann irgendwann hier ein neues anmelden? Bin etwas ratlos und ja, kurios ist das irgendwie schon.
Vielen Dank
5 Antworten
Mach es dir einfach. Ruf bei deinem früheren Wohnort beim Finanzamt an und vergewissere dich, was da abgelaufen ist und erkläre in kurzen Worten, worum es geht. Je nach Antwort machst du dann eine Gewerbeummeldung zu deinem neuen Wohnort oder eröffnest ein neues Gewerbe. Du brauchst dir keine Gedanken zu machen, wie das bei einem Anruf beim FA wirkt oder sowas...mach es einfach und drück dich sachlich und klar aus und halte die Daten bereit und kurz danach ist das Problem gelöst. lg und viel Glück bei der neuen Unternehmung :)
Wenn du das Gewerbe abmeldest, könnte das Finanzamt Hellhörig werden. Man sollte schlafende Hunde nicht wecken. Ich würde einfach ein neues anmelden und fertig. Falls dann jemand was wegen dem damaligen meint, kannst du ja immer noch dazu Stellung nehmen.
Muss man Kleingewerbe nicht einfach in der Steuererklärung angeben, solange es unter einem bestimmten Umsatz bleibt? Google das mal.
Du verwechselst anscheinend den Begriff 'Kleingewerbe' (den es im Steuerrecht nicht gibt) mit 'Kleinunternehmer' (§ 19 Umsatszteuergesetz).
ich würde einen Brif ans Finanzamt schrieben.Ich würde reinschreiben dass du damals das Gewerbe angemeldet hast aber nich die geplante Tätigkeit aufgenommen hast. besser jetzt als wenn in ein paar jahren nochwas kommt und du irgendwelche Erklärungen für mehrere jahr machen musst. oder geh persönlich hin und lass dich beaten.
Ganz einfach:
Fülle einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus - geht auch am Bildschirm. Anschießend ausdrucken und beim FA abgeben oder hinschicken. Fertig.
Hier ist der Fragebogen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=725276D9D62A1FAB6C8A