Kleiner Waffenschein nach Umzug weiter gültig?
Wenn ich den kleinen Waffenschein in Hessen beantragt habe und dann umziehe nach Rheinland-Pfalz, ist er immernoch gültig?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, der gilt für ganz Deutschland, egal wer den ausstellt.
Etwas anderes wäre unzulässig, da waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit gültig sind und Beschränkungen nur nach § 9 Abs. 1 WaffG erfolgen dürfen (Abwehr von Gefahr fürSicherheit und Ordnung)
Und nachzulesen ist das auch in der WaffVwV Punkt 10.15.4:
Der Kleine Waffenschein ist – im Unterschied zu § 10 Absatz 4 Satz 2 und 3
– für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
mit Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB),
– unbefristet und
– ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe
oder Gebiete
zu erteilen.
ja ist er