Klausuren nachschreiben - Pflicht, oder Wunsch des Schülers?

2 Antworten

Bei uns (Niedersachsen) muss man die Klausur nachschreiben. Wenn man keinen Attest hat, ist es eine 6.

Es gibt für Leher keine Verpflichtung, Schüler versäumte Arbeiten nachschreiben zu lassen. Er kann auch eine "Ersatzleistung" bewerten, z.B. mündliche (Kurz-)Prüfung, Referat, schriftl. häusliche Ausarbeitung. Das gilt aber nur bei entschuldigten Versäumnissen. Ansonsten ist die Bewertung: 6.