Klausuren nachschreiben - Pflicht, oder Wunsch des Schülers?
Fast jeder kennt es: Man war krank und muss Stunde Krankheit attestieren, doch muss man diese verpassten Klausuren nachschreiben? Ein Lehrer von mir meinte: ,,Nein! Es ist lediglich ein Wunsch eines Schülers, ein Lehrer muss dann sehen, ob McCain dann eine mündliche abfragung erfolgt." Ich finde jedoch den genauen Paragraphen nicht (Vollzeit Berufsfachschule). Vielen Dank im vorraus! (Niedersachsen)
2 Antworten
Bei uns (Niedersachsen) muss man die Klausur nachschreiben. Wenn man keinen Attest hat, ist es eine 6.
Es gibt für Leher keine Verpflichtung, Schüler versäumte Arbeiten nachschreiben zu lassen. Er kann auch eine "Ersatzleistung" bewerten, z.B. mündliche (Kurz-)Prüfung, Referat, schriftl. häusliche Ausarbeitung. Das gilt aber nur bei entschuldigten Versäumnissen. Ansonsten ist die Bewertung: 6.