Klappensteuerung zum Nachrüsten Eintragungsfähig?
Hallo ihr da draußen :)
Es gibt ja solche Klappensteuerungen für Auspuffe zum nachrüsten...
Laut Gesetz müssen die Emissionswerte eingehalten werden (Tun sie bei dieser Nachrüstung, da vor Endschalldämpfer eingebaut wird und somit keine Veränderungen an der Emission darstellt)
Laut Gesetz muss die Klappe aber soweit ich weiß bis 50 Km/h geschlossen sein wegen Lärmschutzgesetz oder so... Wenn ich die passende Steuerung dazu verbau, kann ich das dann beim Tüv eintragen?
Gibt es irgendwie einen bekannten Weg sowas LEGAL zu machen?
2 Antworten
illegal und nicht eintragungsfähig.
Die Klappensteuerung, wenn legal steuert die Klappe abhängig von Geschwindigkeit und Gang. Die Klappe macht dann im gesetzlich vorgeschriebenen Meßbereich zu bzw. leise.
Da steck aber weit mehr dahinter als eine reine Steuerung bei 50 km/h.
Die legalen Klappenanlagen sind entweder bereits Serie oder Werkszubehör, oder es sind komplette Anlagen mit der ganzen Meß und Steuerungselektronik - das ganze ebay-Zeug hält bis zur nächsten Kontrolle und dann bleibst du stehen!
Wenn du bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht die Klappe öffnen willst, gibt es doch für so ein Gerät gar keinen Anlass
Oberhalb von 50 öffnet sich die Klappe doch dank der sowieso verbauten Steuerung. Exakt dafür ist sie doch da.
nein eben nicht... den link wo ich gepostet hab... das teil kann man per fernbedienung auf und zu machen... meine frage war jetzt, kann man irgendwie ne steuerung verbaun die das teil legal macht... und beim tüv eintragungsfähig..
Was macht denn die werkseitig verbaute Klappensteuerung bei dir?
Was geht es Sie denn an, was die werkseitig verbaute Klappensteuerung bei ihm macht?
Doch um bei hohen Geschwindigkeiten(50+) die klappe zu öffen.. bloß ist es so nicht legal da es im Bereich unter 50 km/h möglich is die klappe zu öffnen.. kann man das per Steuerung irgendwie programmieren dass die klappe erst bei 50+ aufgeht? Selbst wenn es geht... kann man das so eintragen lassen?