Kkriegen behinderte in einer Werkstatt den Mindestlohn wenn sie nicht von der Grundsicherung leben?

4 Antworten

Behinderte Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, erhalten in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung.

Sie sind keine Arbeitnehmer sondern befinden sich in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis; das ist in diesem Fall eine besondere Rechtskonstruktion, bei der die Beschäftigten alle (Schutz-)Rechte eines Arbeitnehmers haben, aber nicht deren Pflichten.

Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die gesetzlich geregelt sind.

Daher gilt hier für die Beschäftigten kein Mindestlohn.

Das hat also nichts damit zu tun, ob der Behinderte ALG-II oder andere Transferleistungen erhält oder wo er wohnt.

Wenn ein Anspruch auf Mindestlohn bestehen soll, dann müsstest Du Dir schon auf dem freien Arbeitsmarkt eine Stelle suchen.

Wenn man nicht als Betroffener beschäftigt würde, sondern als Arbeitnehmer, dann hätte man Anspruch auf den Mindestlohn - aber dann hätte man auch Anspruch auf eine tarifliche Bezahlung, die wesentlich höher ist.

Solange Du aber im Rahmen der geförderten Maßnahme beschäftigt bist, hast Du keinen Anspruch auf den Mindestlohn; das verstößt auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Du hast doch sicher einen Arbeitsvertrag. Schau mal bitte nach ob du als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnlicher Beschäftigter angestellt bist.

koechenord 
Fragesteller
 21.05.2019, 02:08

Ich bin Beschäftigter

Wonderwok  21.05.2019, 02:36
@koechenord

Als arbeitnehmerähnlicher Beschäftigter steht dir leider kein Mindestlohn zu.

Kurz und knapp: Nein!

Wer wegen seiner Einschränkungen keine 3h pro Tag mehr am 1. Arbeitsmarkt arbeiten kann, der wird in einer WfbM nur in einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung aufgenommen.

Das heißt, man bekommt in einer WfbM keinen Mindestlohn.

Zusätzlich zu der Grundsicherung bekommt man lediglich ein Taschengeld - dies beträgt mindestens 70€ pro Monat, kann aber je nach Leistungsfähigkeit auch mehr sein.

Diese 100€ die du als Grundsicherung bezeichnest, ist nur ein Taschengeld, das du von deinem Wohnheim eingeteilt bekommst. Da du zusätzlich in einer WfbM arbeitest, verdienst du dir noch 194€ Taschengeld hinzu.

Würdest du in einer eigenen Wohnung leben, dann hättest du deutlich mehr Geld zur Verfügung!

Grundsicherung liegt derzeit bei 424€. Würdest du in einer Wohnung leben, würde die Miete vom Amt übernommen werden. Zusätzlich würden dir dann noch 424€ Grundsicherung auf das Konto überwiesen, wovon aber auch noch Nebenkosten abgezogen werden müssen.

So wie es aussieht, wirst du über den Tisch gezogen...

Hättest du eine eigene Wohnung und würdest zusätzlich weiterhin in der WfbM arbeiten, hättest du insgesamt 424€ (Grundsicherung) + 194€ (Taschengeld der WfbM) = 618€.

Vom Sozialamt wird man nicht in eine Arbeit vermittelt. Das heißt, falls du mehr als Grundsicherung haben möchtest, musst du dir aus eigener Kraft einen Job suchen. 6h pro Tag = 120h/Monat, ergeben 1102€ Mindestlohn.

Menschen, die in einer Werkstatt für Behinderte (WfbM) beschäftigt sind, stehen in einem "arbeitnehmerähnlichen" Rechtsverhältnis. Sie sind keine Arbeitnehmer. Das Mindestlohngesetz gilt für sie nicht.

Tatsächlich gibt es natürlich auch Behinderte, die auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle gefunden haben und dort regulär arbeiten.