Kirchensteuer zurück bekommen?

4 Antworten

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Du musst Deiner Gemeinde und Deinem für Dich zuständigen Finanzamt mitteilen, dass es einen Fehler in der elektronischen Lohnsteuerkarte gab und Du keiner Kirche angehörst, also auch nicht kirchensteuerpflichtig bist.

Wenn Du nun nach einem Jahr Deine Einkommensteuer-Erklärung machst, dann beantrage dort die Rückerstattung der Beträge, die Dir als Kirchensteuer abgezogen wurden. Du erhältst sie dann innerhalb der Einkommensteuer-Rückerstattung (früher Lohnsteuer-Jahresausgleich) zurück.

wolfgang001  21.11.2011, 15:03

Danke für den Stern. Es war mein 1.111. Beitrag.

Immerhin wurde diese ja nicht Rechtens bezahlt, da ich ja garnicht getauft bin.>

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Man kann ja auch in die Kirche gehen, ohne das man getauft ist.

Da hast du schlicht und ergreifend Pech gehabt. Du kannst dich aber für die Zukunft abmelden, sprich, aus der Kirche austreten und zahlst dann auch keine Kirchensteuern mehr.

Eluveitos  21.11.2011, 14:51

PeRiBa  21.11.2011, 14:53
@Eluveitos

@Eluveitos. Genau so ist es. wer nicht explizit eine Erklärung zum Austritt abgibt, ist drin!

Eluveitos  21.11.2011, 14:56
@PeRiBa

danke :)

wolfgang001  21.11.2011, 14:59

Über diese Antwort kann ich nur den Kopf schütteln.

Mit der Taufe wird der kleine Mensch in eine Kirchengemeinde aufgenommen. Ist er nicht getauft, gehört er keiner Kirche oder christlichen Glaubensgemeinschaft an und kann damit auch nicht austreten.

Er kann auch als Ungetaufter in jeden Gottesdienst, christliche Messe oder wie es auch immer genannt wird gehen. Da wird er immer willkommen sein. Nur am Heiligen Abendmahl darf er nicht teilnehmen. Aber weiter darüber zu berichten, führt zu weit. Das beantwortet nicht die Frage.

Nur nicht getauft reicht nicht. Deine Mutter hätte für Dich als Kind den Austritt aus der Kirche erklären müssen. Und Du hättest spätestens bei Beantragung der Lohnsteuerkarte auf die Angaben achten müssen. Du bist doch nach der Religion gefragt worden.

Wenn Du jetzt austrittst, musst Du dafür eine Ersatzsteuer zahlen, die Kirchensteuer fällt nicht einfach weg.

Und wiederbekommen ist schon gar nicht drin!

waldfrosch  21.11.2011, 18:28

Wenn er nicht getauft ist dann ist er auch kein Mitglied der Kirche ! Wie soll er da austreten ....?

omikron  22.11.2011, 08:49
@waldfrosch

Taufe und Kirchenmitglied sind zwei verschiedene Sachen: als Mitglied ist man staatlich registriert, dazu muss man aber nicht unbedingt getauft sein.

Das finde ich recht merkwürdig das du Kirchensteuer bezahlst ,und dabei noch nicht einmal getauft bist . Es wird wirklich Zeit dass diese Unsägliche Steuer abgeschafft wird . Ich würde das Geld zurückverlangen !