Kirchensteuer obwohl kein Einkommen?

13 Antworten

Also ich habe ja dieversen Sparanlangen auf denen meine Eltern Geld angelegt haben.

Dann ist es doch klar:
Das Geld ist auf deinen Namen angelegt, und sofern du keinen bzw. einen zu geringen Freistellungsauftrag hast, unterliegen die Zinsen der Einkommenssteuer, und somit fällt auch die Kirchensteuer an.

homme  24.12.2014, 14:03

Hätte ich diese Information über die Spareinlagen bei der Bank schon zu Beginn gehabt, hätte auch ich mir eine Antwort sparen können. Manchmal könnte man weinen. G. homme

latricolore, UserMod Light  24.12.2014, 14:04
@homme

Och nöö, deshalb doch nicht. ;-)

Woher hast du denn diese Information?

Die Kirchensteuer wird vom Einkommen (bzw. der Einkommenssteuer?) berechnet und automatisch durch das Finanzamt vom Bruttolohn oder -gehalt abgezogen.

Wenn du kein Einkommen hast, kann man dir davon auch keine Steuern abziehen.

Da man auf das Taschengeld keine Steuern zahlt (es ist ja ein Geschenk der Eltern), zahlt man darauf auch keine Kirchensteuern.

Allerdings muss man von den Zinsen bei Bankguthaben Steuern bezahlen - auch Kirchensteuern. Es handelt sich dabei um ein Bruchteil der Zinsen (nicht des Sparguthabens).

Bei Bank-Zinsen gibt es eine Änderung (meines Wissens ab dem 1. Januar 2015 - bin mir aber nicht sicher):

Bisher hättest du beim Finanzamt angeben müssen, wie viele Zinsen du bekommst. Du hättest ein Formular ausfüllen müssen, in das du reinschreibst, dass du in diesem Jahr 5 Euro Zinsen bekommen hast. Dann hätte das Finanzamt dir 20 Cent Kirchensteuer in Rechnung gestellt und du hättest die überweisen müssen.

Leider gab es zwei Probleme:

  • Das Formular auszudrucken wäre in dem Beispiel mit den 20 Cent teurer als die Kirchensteuer, die dadurch eingenommen wird
  • Viele Leute wussten gar nicht, dass sie dieses Formular hätten ausfüllen müssen und haben dadurch ungewollt eine Steuerhinterziehung begangen

Deswegen gibt es jetzt eine neue Regelung, nach der die Banken die Kirchensteuern direkt von den Zinsen abziehen und dann an das Finanzamt überweisen müssen.

Da die Kirchensteuer von der Einkommensteuer abhängig ist, hast du entweder ein hohes Nebeneinkommen als Schüler, oder einen falschen Bescheid bekommen. Das kannst du ja leicht nach den Feiertagen mit dem Finanzamt abklären.

Es zahlt in diesem Staat niemand Kirchensteuer, welcher nicht ein bestimmtes Einkommen, seiner Familiensituation Rechnung tragend, aus Arbeit oder großen Kapitalerträgen hat.

Du musst also garantiert keine Kirchensteuer bezahlen und solltest deshalb erst mal nachprüfen, wer dir überhaupt dieses ominöse Schreiben geschickt hat. Wenn es nicht vom Finanzamt ist, kannst du jetzt beruhigt "fröhliche Weihnachten" feiern. :-)

Keine Panik. Ich tippe auf zwei Möglichkeiten.

  1. Es ist nur eine Information deiner Bank, dass zukünftig für Kapitalerträge die Kirchensteuer automatisch durch die Bank an die Finanzämter gezahlt wird. Wenn du weniger als 800€ Zinsen pro Jahr bekommst (wovon ich mal ausgehe), musst du keine Kapitalertragssteuer und damit auch keine Kirchensteuer zahlen.

  2. Du hast ein Sparkonto, für das kein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde. Dann ist der Bescheid rechtens, nur wenn du einen Freistellungsauftrag einreichst, kannst du deinen Freibetrag in Höhe von 800€ Zinsen pro Jahr geltend machen. Wenn das der Fall ist: schnell noch dieses Jahr zur Bank und den Freistellungsantrag stellen.

Nadelwald75  24.12.2014, 12:09

DH:)

Von deinem "Taschengeld" musst du weder Einkommensteuer noch Kirchensteuer bezahlen. Soviel ist sicher.

Wie ich aus deinen nachfolgenden Kommentaren lese, hast du diesen Brief auch nicht vom Finanzamt, sondern offensichtlich von einer Bank erhalten. Wende dich also an diese Adresse, wenn du deine vorhandenen Vermögenseinkünfte nicht versteuern willst. - Lies aber vielleicht vorher noch einmal den Info-Brief der Bank genauer durch. Der beschreibt nämlich, dass ab 2015 die Banken von allen Kirchenmitgliedern der evangelischen Landeskirchen und der kath. Kirche aus deren Kapitaleinkünften den Kirchensteueranteil automatisch abführen müssen.

Vielleicht haben das deine Eltern nicht bedacht, als sie ihr Geld, vermutlich in der Absicht Steuern zu umgehen, auf deinen Namen angelegt haben.