Kirchenaustritt und schule?

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Das kommt ganz darauf an, an welche Schule du in welchem Bundesland gehst.

Sollte es eine Bekenntnisschule sein, steht dazu bestimmt was in deinem Schulvertrag.

Auch ob du weiter in den Reliunterricht gehst ist nicht zwingend von der Mitgliedschaft in einer Kirche abhängig, sondern allein von deiner Entscheidung bzw., wenn du noch nicht 14 und damit religionsmündig bist, von der deiner Eltern. In Bayern und im Saarland darf man sich sogar erst mit 18 selbst abmelden.

Gibt es an deiner Schule ein Ersatzpflichtfacht, z.B. Ethik, musst du dort hin gehen. Gibt es das nicht, hast du in der Zeit frei und darfst nicht einfach in einen anderen Unterricht gesetzt werden.

Hilfe bei dieser und anderen Fragen bietet:

Konfessionslos in der Schule

http://www.denkladen.de/Kirchen-Religionskritik/Kirchenkritik/Ponitka-Hrsg-Konfessionslos-in-der-Schule::2020.html

AidS2009 
Fragesteller
 07.09.2013, 18:42

Is ne staatliche schule in Bayern. meinst du man darf sich in bayern und saarland erst ab 18 vom unterricht abmelden oder aus der kirche austreten??

Weil ich bin 16 und hab das ohne eltern machen können.

Ansonsten vielen dank:)

Spaghettus  07.09.2013, 20:22
@AidS2009

Ja, das ist schon komisch.

Religionsmündigkeit ist ein Bundesgesetz. Deshalb darf man überall ab 14 austreten, auch in Bayern und im Saarland.

Bildungspolitik ist Ländersache. Deshalb konnten da diese beiden Länder die Abmeldung vom Religionsunterricht erst am 18 erlauben. Rechtlich fragwürdig, aber wer will da schon erst vor Gericht ziehen.

Das Standesamt unterrichtet von jedem Kirchenaustritt das zuständige Pfarramt, dem du bisher angehört hast, und das Einwohnermeldeamt, in dessen Bezirk zu wohnst. (Bei Verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen das Standesamt des Heiratsortes, sofern die Religionszugehörigkeit im Heiratsbuch eingetragen ist.) Für alles andere bist zu selbst verantwortlich, auch was die Schule anbelangt. Wie es dort weitergeht, kannst du in der Antwort von "Spaghettus" nachlesen.

Schreib das formlos der Schule, sie besitzt normalerweise keine Verbindung zum Bürgeramt / Finanzamt / Kirche. Dies betrifft ja auch u.U. den Religionsunterricht. (Das Schreiben muß nur aus einem Satz bestehen, Namen, Ort und Datum natürlich und Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Das Standesamt kümmert sich da nicht drum. Die wissen ja auch gar nicht in welche Schule Du gehst. Solche Daten werden beim Standesamt nicht erfasst.

Du musst das der Schule melden. Es geht um deinen Religionsunterricht, oder? Wird in deiner Schule auch Ethik angeboten? Wenn nicht, musst du weiterhin zum Religionsunterricht.

AidS2009 
Fragesteller
 06.09.2013, 01:08

jo wegen unterricht. ethik wird angeboten ich weiß schon dass ich dahin muss.

War nur die frage ob die des schon mitbekomm haben.

Also danke:)

Sissi2009  07.09.2013, 01:50
@AidS2009

Die Schule bekommt das nicht einfach so mit, dass musst du denen schon sagen, wenn du zu Ethik willst.

wolfruprecht  07.09.2013, 10:33

Wird in deiner Schule auch Ethik angeboten? Wenn nicht, musst du weiterhin zum Religionsunterricht.

Stimmt nicht. Wenn er aus der Kirche ausgetreten ist, muss er nicht weiter in den Religionsunterricht. Mit dem Austritt endet sofort die Unterrichtspflicht für den konfessionsgebundenen Unterricht. Es gibt schließlich keinen Religionszwang (Gott sei Dank nicht!). Eine Ausnahme können konfessionsgebundene Schulen sein. An einem kirchlichen Gymnasium an unserem Ort müssen die Schüler entweder den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht besuchen. Es wird aufgrund der konfessionsgebundenen Schule kein Ethikunterricht angeboten. Orthodoxe u.ä. Schüler wählen meist den kath. Unterricht, Schüler aus Freikirchen oder z.B. der neu-apostolischen Kirche wählen meist den evangelischen Religionsunterricht. Schüler bestimmter Religionsgemeinschaften bzw. Sekten gehen grundsätzlich auf keine katholische Schule (z.B. Zeugen Jehovas).

Will ein nicht-katholischer Schüler am katholischen Religionsunterricht teilnehmen, muss dies in unserer Diözese beim bischöflichen Schulreferat beantragt und genehmigt werden. Es gibt ja auch Schulnoten in Religionsunterricht und es erscheint auch im Schulzeugnis. Von "Muss" oder "Zwang" kann bei staatlichen Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft jedenfalls keine Rede sein.