Kindsvater macht falsche Angaben beim Jobcenter?

8 Antworten

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Wieso anonym??? Du hast Ansprüche und die sollst du durchsetzen.

Ob es dann "Streit" gibt, kann dir völlig egal sein...

Gehe zum Jugendamt und die sollen die letzten 12 Einkommensbescheide anfordern plus Einkommensteuerbescheid.

Er hat 2 Kinder und dich für den Unterhalt und theoretisch ja auch an die andere Mutter.... Noch mehr? Exfrau, weitere Kinder?

Gehen wir mal davon aus, dass er tatsächlich 2600,- netto hat. Bereinigt (zumindest mit der 5% Pauschale) hat er 2470,- netto... 3 Unterhaltsberechtigte - Rückstufung in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle, wenn der anderen Mutter z.B. kein Betreuungsunterhalt zusteht, weil sie selbst genug Einkommen hat.

Kind 1 ist wie alt? Nehmen wir mal an es wäre 1. Dein Kind: 2 Jahre

Anspruch 1: 293,- Euro plus 293,- Euro für dein Kind. Er zahlt 50,- Euro für dein Kind???? Wer hat das denn berechnet??? Im Unterhaltsrang kommst du hinter den Kindern. Schon Quatsch, dass du 200,- Euro bekommst und das Kind nur 50,- Euro!

Meldet die andere Mutter ebenfalls Betreuungsunterhalt an, dann würde er 2 Stufen zurück gestuft werden, da 4 Unterhaltsberechtigte. Damit stehen den Kindern jeweils 257,- zu... Sein Selbstbehalt gegenüber den Müttern beträgt 1200,- Euro.

Entweder sind die Zahlen hier von dir falsch oder hier läuft etwas gewaltig schief!

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

Gehe zum Jugendamt und lasse es dir da berechnen. Erwirke einen Titel (das Kind hat Anspruch darauf), damit es auch in Zukunft erst gar nicht zu Komplikationen kommt! Ob er allen Kindern nun tatsächlich Unterhalt zahlt oder nicht, ist für die Berechnung irrelevant! Denn die andere Mutter kann den Anspruch jederzeit aufleben lassen. Das sie so "dämlich" ist, darauf zu verzichten, ist eine andere Sache... Solange sie keine staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann sie tun was sie will... Deine "erhofften" 400,- Euro für das Kind wird es nicht geben. Ein Unterhaltsverzicht für die Zukunft ist nicht möglich. Daher denke ich, dass das zweite Kind auf jeden Fall in der Berechnung berücksichtigt wird... Finde auch nichts Gegenteiliges im Netz.

verreisterNutzer  30.01.2019, 16:50

Also Kind 1 ist 14 Jahre diese Mama möchte nichts für ihr Kind haben

Kind 2 ist jetzt 12 Jahre diese Mama bekommt Unterhaltsvorschuss und dort zahlt er 50 Euro hin auf die Berechnung vom letzten Jahr mir seinem Leiharbeitergehalt . er schickte dieses schreiben am 31.10 weg und am 01.11 hatte er die neue Arbeit und verheimlichte das .Er hat nur einmal jedes Jahr eine Überprüfung

Mein Sohn 2Jahre bekommt aktuell 200 Euro mit dem Argument dann zahlt er den Mindestunterhalt und die Ämter lassen ihn in Ruhe. Diese Berechnung machte er selbst .

Kessie1  31.01.2019, 07:54
@verreisterNutzer

Also 3 Kinder un eine Mutter die Betreuungsunterhalt beanspruchen kann... Schön, dass er das mal so eben "selbst" bestimmt! Bei dem Gehalt kommt er in Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle:

Kind 1: 379 Euro

Kind 2: 379 Euro

Kind 3: 257 Euro

Hat er tatsächlich 2600? Dann bliebe für dich als Betreuungsunterhalt, wenn wir die 5% Pauschale mal abziehen:

2470 - 1015 = 1455 Bis zum Selbstbehalt 1200,- - also max 255,- Euro für dich.

Eine Überprüfung findet in der Regel alle 2 Jahre statt! Es sei denn, es ist davon auszugehen, dass sich sein Einkommen erheblich geändert hat...

Aber wenn er bei Kind 2 nur 50,- Euro zahlt, dann kann das mit dem Einkommen ja irgendwie nicht stimmen. Schreibe ihn an, dass er dir den Mindestunterhalt in Höhe von 257,- Euro zahlen soll, sowie den Betreuungsunterhalt in Höhe von 255,- Euro. Schreibe es ihm HEUTE! Dann wirst du ja sehen was passiert... Hast du seine Einkommensbescheide gesehen? Kommt da nichts, dann gehe zum Jugendamt!

Da geht nichts anonym, du selber bzw.dein Kind ist Unterhaltsberechtigt und du als Sorgeberechtigte hast dich darum zu kümmern das dein Kind den Unterhalt bekommt der ihm zusteht, wenn nötig mit Hilfe eines Anwalts für Familienrecht.

Hast du nun 1 oder 2 Kinder, warum bekommst du 200 € Unterhalt für dich und nur 50 € für das zweitgeborene Kind ?

Du kannst ihm den Umgang mit dem Kind nicht verweigern und auf Unterhalt für das Kind kannst du auch nicht verzichten.

Wenn er also min.2600 € Nettoeinkommen hat und keine weiteren unterhaltsberechtigten vorhanden sind, dann zahlt er eindeutig zu wenig und bevor du einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hättest, wäre erst einmal der Unterhalt für die minderjährigen Kinder fällig.

Das Jobcenter gibt sich auch ganz bestimmt nicht nur mit einem Schreiben von seinem Anwalt zufrieden, die möchten Nachweise über den gezahlten Unterhalt haben und du bist ja auch verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen.

Ist also ganz normal dass das Jobcenter bei 2600 € Netto mehr Unterhalt als 250 € vom Kindsvater verlangt.

verreisterNutzer  30.01.2019, 05:32

Guten Morgen . Natürlich möchte ich das für mein Kind haben was ihm zusteht und klar werde ich wenn es sein muss auch alle offiziellen Wege gehen . ich habe 1 gemeinsames Kind mit ihm der zweite und Erstgeborene sind jeweils von anderen Frauen. Und doch das tut das Jobcenter weil 1 Lohnzettel gab er ja ab ..der wo er weniger Verdiente . Mit der Angabe Urlaubs und Weihnachtsgeld seien darin beinhaltet was nicht stimmt ich habe hier noch den extra Lohnzettel von seinem Weihnachtsgeld. Aber ich werde heute auf dem Jobcenter / Unterhaltsstelle anrufen und die drüber informieren das sie weitere Lohnzettel anfordern sollen und den Nachweis wieviel Unterhalt er zahlt .

isomatte  30.01.2019, 06:01
@verreisterNutzer

Beim Jobcenter gibt es keine Unterhaltsstelle.

An deiner Stelle würde ich zum Jugendamt und da fürs Kind eine Beistandschaft beantragen, wenn diese ihre Arbeit dann richtig macht geht das dann automatisch, die sollte sich dann darum kümmern das dein Kind das bekommt was ihm auch zusteht.

Das wundert mich schon sehr das sich das Jobcenter hier mit einem Nachweis abspeisen lässt, aber du kannst ja trotzdem zum Jobcenter und ihnen erzählen was Sache ist, dann denke ich mal das sie dann erneut Nachweise anfordern werden.

Im Endeffekt hast du zwar nichts davon wenn es mehr Unterhalt gibt, weil dieser eh wieder auf den Leistungsanspruch angerechnet wird, aber darum geht es ja nicht.

verreisterNutzer  30.01.2019, 07:13
@isomatte

Nein aktuell ist das egal aber in 3 Monaten kann ich wieder arbeiten gehen und wäre weg vom Jobcenter. Dann ist es ein Unterschied ob ich 200 Euro oder knapp 400 Euro bekomme .Dann ist es vllt eine Leistungsabteilung beim Jobcenter wo sich darum kümmert wenn es um den Unterhalt geht da hab ich keine Ahnung von. Aber dann werde ich mal Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen

markusher  30.01.2019, 08:00
@isomatte

doch es gibt selbstverständlich eine unterhaltsstelle im jobcenter. die beschäftigen sich nur damit zu prüfen ob für kinder im alg2 bezug unterhalt vom vater gezahlt wird, wieviel und ob das die korrekte höhe ist.

isomatte  30.01.2019, 11:41
@markusher

Das wäre mir neu !

Anträge und Anliegen gehen in die Leistungsabteilung, da mag es sein das es bestimmte Personen gibt die vorrangig solche Sachen bearbeiten, aber eine separate Abteilung gibt es da meines Wissens nicht.

Oder meinst du, wenn es nichts zu tun gibt drehen die dann Däumchen, weil sie von nichts anderen eine Ahnung haben ?

Da werden die Anträge bearbeitet wie sie kommen, ansonsten hätte man ja bei jedem anderen Problem evtl.einen anderen SB - der den Bescheid in der Leistungsabteilung erstellt.

markusher  30.01.2019, 13:09
@isomatte

doch die gibt es wirklich. bei fragen zum kindesvater, unterhalt, unterhaltsbeschlüsse oder titel melden die sich. richtig mit unterhaltsstelle. entweder weil sie von sich aus agieren oder weil die leistungsabteilung oder FM das anfordern. immer dann wenn vater unbekannt ist oder vater verschollen, anschrift nicht bekannt, unterhalt fraglich, unterhalt nicht beziffert oder zu gering - dann schalten die sich ein.

isomatte  30.01.2019, 13:21
@markusher

Wird sie ja dann selber erfahren ob es eine extra Abteilung gibt oder nicht, sie will sich ja ans Jobcenter wenden.

markusher  30.01.2019, 13:22
@isomatte

hat sie doch bereits rausgefunden. immerhin haben die ja bereits mit dem kv kommuniziert.

isomatte  30.01.2019, 14:09
@markusher

Spielt im Endeffekt ja auch keine Rolle, entscheidend ist doch nur das man sich um das Problem kümmert.

markusher  31.01.2019, 08:26
@isomatte

da hast du recht.

rede mit Jugendamt. Die werden dich für die Durchsetzung des Unterhaltes für die Kinder unterstützen

verreisterNutzer  29.01.2019, 20:50

Das Jugendamt hat damit nichts zu tun er zahlt ja den Mindestunterhalt an mich der mir vom Jobcenter angerechnet wird

markusher  30.01.2019, 08:04
@verreisterNutzer

er zahlt erheblich weniger als den mindestunterhalt. das jugendamt kann den im rahmen der beistandschaft errechnen.

Ob er den Unterhalt an den Erstgeborenen nun tatsächlich zahlt oder nicht, spielt bei der Unterhaltsberechnung des Jobcenters keine Rolle. Das (erstgeborene) Kind ist unterhaltsberechtigt und wird berücksichtigt. Bei einem Netto von 2.600 € und drei Unterhaltsberechtigten (Du, dein Sohn und der Erstgeborene) müsste er den Mindestunterhalt für deinen Sohn von derzeit mtl. 257,00 € und höchstwahrscheinlich noch Trennungsunterhalt an dich bzw. das Jobcenter zahlen.

wenn der kv 2600 euro verdient, dann zahlt er viel zu wenig unterhalt. das zweitgeborene kind einer anderen mutter kann dir völlig egal sein. dir gehts hier nur um den unterhalt für dein kind. 200 euro sind eine frechheit. der unterhalt den er zu leisten hat ist um einiges höher zu beziffern.

nimm die unterlagen die du hast u. reiche diese in kopie beim jobcenter ein. im gleichen atemzug solltest du beim jugendamt eine beistandschaft eröffnen und den korrekten unterhalt einfordern mit den vollständigen lohnunterlagen und kontoauszügen der letzten monate. dann soll der sb rechnen und einen titel erwirken über den korrekten betrag. zwar wird dir das unterm strich wieder vom bedarf des kindes abgezogen als einkommen. aber du bleibst ja eventuell nicht ewig zu hause.

wenn er es vor gericht haben will, kann er auch dies tun.