Kindesunterhalt in voller Höhe gerechtfertigt?

5 Antworten

Wenn er tatsächlich die Hälfte der Zeit bei Dir ist, dann ist das ein Wechselmodell.

Nö, das ist so nicht korrekt.

Normalerweise wird dann der Unterhalt von beiden Elternteilen errechnet und wenn einer mehr verdient, dann gibt er die Hälfte des übersteigenden Unterhalts dem anderen Elternteil.

Wenn der andere Elternteil das ABR hat, dann würde ich das gemeinsame erklagen. Gibt es zum ABR denn überhaupt ein Urteil?

PhilippSchw 
Fragesteller
 16.09.2017, 12:18

Ich wusste nicht dass man auch das teilen kann... gemeinsame sorge haben wir aber abr meiner Meinung nach nicht.

Bei dem mehrverdienst ist zu sagen das die Mutter studiert und von bafög, Kindergeld und Unterhalt lebt. Selbstverständlich verdient sie dazu sodass sie unterm Strich mehr Geld hat als ich 

Menuett  16.09.2017, 12:31
@PhilippSchw

Wenn es keinen richterlichen Beschluss gibt, dass die Mutter das alleinige ABR hat, dann habt ihr das gemeinsame ABR.

Das muss zwingend schriftlich vom Gericht vorliegen.

Wart ihr verheiratet oder habt Sorgeerklärungen beim Jugendamt abgegeben, dann habt ihr automatisch das gemeinsame ABR.

Das gemeinsame ABR ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Bei uns in AT kann man den Prozentsatz was das Kind öfters als Normentsprechend (genau weiß ich es nicht, aber 50% ist aufjedenfall mehr als die Norm) vom Unterhalt abziehen. Also ja du solltest da was abändern können, das wird es wohl in DE auch geben!

Vorsicht. Am Ende könnte es sein, daß du sogar noch mehr bezahlst als jetzt. Wie schon erwähnt werden beide Einkommen gegeneinander aufgerechnet und wenn die Mutter "nichts" verdient, wird es für dich teurer als jetzt.

Das Thema ist in D noch nicht ausreichend geregelt!

PhilippSchw 
Fragesteller
 16.09.2017, 13:30

Ja das Problem hab ich mir selbst aus den antworten auch schon zusammen basteln können... 

Nicht geregelt scheint hier ne menge nicht zu sein bei dem ermessensspielraum den jugendamtmitarbeiter haben

PhilippSchw 
Fragesteller
 16.09.2017, 13:37
@PhilippSchw

Allerdings hat sich doch meine Berechnungsgrundlage nicht geändert.

Ihr steht doch nur ihre finanzielle Situation gegenüber mit der ich doch nichts Zutun habe

Mein Sohn lebt die Hälfte des Monats bei mir, es gibt allerdings kein wechselmodell

Wenn das Kind genau zur Hälfte der Zeit bei Ihnen lebt, dann handelt es sich um das Wechselmodell.

Nicht geregelt scheint hier ne menge nicht zu sein bei dem ermessensspielraum den jugendamtmitarbeiter haben

Das Jugendamt hat da Nichts zu entscheiden. Daher stellt sich die Frage nach einen Ermessenspielraum nicht. Das Jugendamt kann nur das Kind in Unterhaltsfragen vertreten und ggf. bei einvernehmlichkeit den Unterhalt titulieren.

"Es besteht aber kein wechselmodell und das Jugendamt meinte nur derjene

der das aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat ist unterhaltsempfänger."

Das ist kein Problem, sie holen sich einfach das gemeinsame Sorgerecht. Entweder mit einverständnis der Mutter oder durch Gerichtsentscheid. Dann fällt auch das Aufenthalsbestimmungsrecht ihnen gemeinsam zu. Das gemeinsame Sorgerecht ist hier ja ohnehin angebracht.

PhilippSchw 
Fragesteller
 16.09.2017, 14:09

Das heißt also da das sorgerecht geteilt ist ist auch die aufenthaltsbestimmung geteilt? Mit kein wechselmodell meine ich im klassischen Sinne Woche hier Woche da. Es zählt also auch als wechselmodell wenn es nicht in einem solchen rythmus stattfindet sondern teils auch tageweise?

Ja sicher . Wenn 50 zu 50 ist dann kann man es abändern lassen.

PhilippSchw 
Fragesteller
 16.09.2017, 11:37

Es besteht aber kein wechselmodell und das Jugendamt meinte nur derjene der das aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat ist unterhaltsempfänger.

An wen kann ich mich wenden wenn sich das Jugendamt weigert und die Mutter uneinsichtig ist ohne das Verhältnis zur Mutter deutlich zu belasten denn es hat sehr lange gedauert auf den aktuellen Stand zu kommen. Davon abgesehen ist es nicht immer 50:50

Es ist mal ein oder zwei Tage mehr oder weniger.

Lg

Menuett  16.09.2017, 12:15
@PhilippSchw

Da musst Du Dich an einen Anwalt wenden.

Wenn du sehr wenig verdienst, kannst Du Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen.

ichweisnix  16.09.2017, 14:04
@PhilippSchw

Es kommt darauf an, ob ein Titel besteht oder nicht. Bei einen bestehenden Titel müßten sie die Änderung ggf. gerichtlich durchsetzen. Ohne Titel kann einfach der reduzierte Unterhalt gezahlt werden.