Kindergeldbonus und Privatinsolvens?
Hallo
Ich bin momentan in der Privatinsolvens (Wohlverhaltensperiode)
Muss ich den Kindergeldbonos abgeben an meinem Insolvenzverwalter oder darf ich den Kindergeldbonos behalten?
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Kinderbonus für grundsätzlich unpfändbar erklärt. Der Kinderbonus wird auch nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
Die Beträge können dementsprechend als Erhöhungs-Betrag für das P-Konto (Geldleistung für Kinder) bescheinigt werden.
Ohne es genau zu wissen:
Da er beim ALG 2 nicht als Einkommen angerechnet wird, ist zu vermuten, dass er auch bei den pfändbaren Beträgen/ Einkommen nicht anzurechnen ist.
GutenTag2003
13.09.2020, 18:11
@Babyfee2020
Davon gehe ich aus. Alles andere würde mich wundern.
Wie gesagt, ohne es genau zu wissen.
Babyfee2020
13.09.2020, 18:14
Fragesteller
Dankeschön für die schnelle Antwort werde am besten morgen mal nachfragen dann bin ich auf der sicheren Seite
Der Bonus wird ganz normal mit dem Kindergeld ausgezahlt, welches nicht pfändbar ist. Quasi als erhöhtes Kindergeld. Also darfst du ihn behalten.
Also heißt das ich eventuell den Kindergeldbonus behalten darf?