Kindergeldbonus und Privatinsolvens?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Kinderbonus für grundsätzlich  unpfändbar erklärt. Der Kinderbonus wird auch nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. 
Die Beträge können dementsprechend als Erhöhungs-Betrag für das P-Konto (Geldleistung für Kinder) bescheinigt werden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959

Ohne es genau zu wissen:

Da er beim ALG 2 nicht als Einkommen angerechnet wird, ist zu vermuten, dass er auch bei den pfändbaren Beträgen/ Einkommen nicht anzurechnen ist.

Babyfee2020 
Fragesteller
 13.09.2020, 18:09

Also heißt das ich eventuell den Kindergeldbonus behalten darf?

GutenTag2003  13.09.2020, 18:11
@Babyfee2020

Davon gehe ich aus. Alles andere würde mich wundern.

Wie gesagt, ohne es genau zu wissen.

Babyfee2020 
Fragesteller
 13.09.2020, 18:14

Dankeschön für die schnelle Antwort werde am besten morgen mal nachfragen dann bin ich auf der sicheren Seite

Der Bonus wird ganz normal mit dem Kindergeld ausgezahlt, welches nicht pfändbar ist. Quasi als erhöhtes Kindergeld. Also darfst du ihn behalten.