Kindergeld während der Umschulung
Hallo, mein 21jähriger Sohn hat nun endlich eine neue Lehrstelle bzw. Umschulung vom Arbeitsamt - mit Bildungsgutschein bekommen. Er bekam monatl. 585,25€ Arbeitslosengeld und bekommt diesen Betrag auch weiter während der Lehrzeit. Nun wurde uns gesagt dass wir Kindergeld beantragen können. Habe dies auch getan. Heute wurde das KG jedoch abgelehnt mit der Begründung dass er Arbeitssuchend ist und das 21 Lebensjahr beendet hat ??? Er wird im Juli 22. Von den 585,25€ muss er seine Fahrkosten zur Arbeit und zur Berufsschule bezahlen. Ticket für Berufschule kostet wöchentlich 36€. Habe jetzt Einspruch eingelegt denn ich glaube dass uns das Kindergeld zusteht - oder? Wer kennt sich damit aus???
2 Antworten
Wenn er sich in einer richtigen Berufsausbildung befindet - und nicht nur in irgendeiner allgemeinen Qualifizierungsmaßnahme - dann hat er Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das sollte selbst dann der Fall sein, wenn ihm weiter Arbeitslosengeld gezahlt wird. Aber so what: Dann soll er sich halt Ausbildungsplatzsuchend melden und Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz schreiben. Spätestens dann lebt der Kindergeldanspruch auch wieder auf.
Naja, dann sollte er sich wenigestens JETZT Ausbildungssuchend melden, damit er wenigstens ab JETZT auch einen Anspruch hat. Was die Vergangenheit angeht, das muß man dann halt klären. Ich würde bei einer Umschulung aber einen Anspruch bejahen.
das steht nur azubis zu. wenn es eine umschulung ist und keine ausbildung wird sich die familienkasse quer stellen...
Kann ich nicht nachvollziehen - Er muss genauso in die Berufschule - sogar 2 Tage in der Woche. Außerdem hat er doch auch einen Lehrvertrag bekommen. Was ist da der Unterschied zwischen Umschulung und Lehre?
Er hat bereits am 01.03.2011 seine Umschulung begonnen - mit Vertrag. Zuvor war Er in einer Qualifizierung tägl. v 8-17 Uhr damit Er sich im Bereich was er jetzt lernt auskennt (Fachlagerist)