Kindergeld neu beantragen - ja oder nein?
Hallöchen leute,
es ist so, ich weiß, dass einem EIGENTLICH Kindergeld auch noch bis zum 25. Lebensjahr unter der Voraussetzung, dass man seine erste Ausbildung bzw. das Studium noch nicht beendet hat zusteht.
Aber nun die Frage, was wenn die Kindergeldzahlung nach dem 21. Lebensjahr aufgehört hat, da man länger nicht "beschäftigt" war. Also kurz kann man das Kindergeld quasi neu beantragen, wenn die Zahlung einmal unterbrochen war?
Ich bedanke mich im Voraus (:
3 Antworten
Wenn die Kindergeldzahlung eingestellt wurde, weil das Kind "Nichts" getan hat..., so lebt der Anspruch wieder auf, sobald das "Kind" eine Ausbildung beginnt (und noch unter 25 ist).
Wurde dann "vergessen", das Kindergeld neu zu beantragen, kann es ggf. noch nachgezahlt werden, wenn nachgewiesen wird, ab wann der Anspruch besteht/ bestand...
Da das Kindergeld aber kein Anspruch des Kindes selbst, sondern immer ein Anspruch seiner Eltern ist..., müssen diese das Kindergeld beantragen.
Soll das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt (abgezweigt") werden, muss dazu ein "Abzweigungsantrag" an die Kasse gestellt werden....
...Kindergeld auch noch bis zum 25. Lebensjahr unter der Voraussetzung,
dass man seine erste Ausbildung bzw. das Studium noch nicht beendet hat
zusteht.
Kindergeldanspruch besteht auch bei einer Zweitausbildung bzw. -studium, falls du noch keine 25 Jahre bist und eine dieser Voraussetzungen erfüllst:
www.arbeitsagentur.de/fragen-und-antworten-zum-kindergeld-ab-18
Gruß siola55
Ja, kann man
Das fragst Du besser bei Deiner Kindergeldstelle nach
Komplett neuer Kindergeldantrag oder reicht da der Antrag für über 18-jährige :) ?