Kindergeld in der Wartezeit für Studium?

2 Antworten

Du bekommst das Kindergeld gar nicht, sondern Deine Eltern, denn nur die haben Anspruch auf Kindergeld.

Das Kindergeld wird für eine Übergangsfrist von 4 Monaten nach Ende der Schulzeit weitergezahlt. Innerhalb dieser Zeit musst Du Zusagen oder Absagen von Unis erhalten. Zusagen => Kein Problem. Absagen => Einreichen und nachweisen, dass Du weiterhin nach einem Studienplatz suchst.