Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte falsch eingetragen-Zuviel
Hallo
Mein Mann und ich haben Steuerklasse 4. Meine Stieftochter wurde bei mir 0,5 eingetragen. Das ist doch falsch oder?
2 Antworten
Du hast immer nur den halben Kinderfreibetrag , wenn du alleine veralagst. Wenn noch jemand Unterhalt für deine Adoptivtochter zahlt , hat er de anderen halben Kinderfreibetrag ,auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist .In eurem Fall müßte dein Mann den anderen halben Kinderfreibetrag haben . Macht ihr eine gemeinsame Steuererklärung , habt ihr den Ganzen . Also alles okay .Jeder Arbeitgeber kann nur den halben Freibetrag eintragen ,also alles in Ordnung.
Es gibt keine halben Kinderfreibeträge, genau so wenig wie es halbe Kinder gibt. Jedes Elternteil erhält somit einen Kinderfreibetrag pro Kind. Im Rahmen der Zusammenveranlagung werden diese Freibeträge allerdings verdoppelt. Daher spricht der Volksmund oft von halben Kindern bzw. halten Kinderfreibeträgen.
Wo ist die andere Hälfte geblieben? Bei gemeinsamer Veranlagung gleicht sich das am Jahresende aus... Stieftochter adoptiert: dann stimmts!
Stieftochter adoptiert?was heisst das genau?