Kind unter 3, alleinerziehend, trotzdem Arbeitsvermittlung?
Hallo, ich bin seit einigen Monaten alleinerziehend (vor meiner Schwangerschaft habe ich in einer Krippe gearbeitet, der Vertrag war befristet und ist ausgelaufen) und habe zusätzlich zu meinen Elterngeld ALG 2 bezogen. Nun wird mein Sohn 1 Jahr und heute kam ein Brief vom Jobcenter mit einen Termin bei einer Arbeitsvermittlerin. Mein Sohn wird ab nächsten Monat 3 Tage die Woche je 3 Stunden die Krippe besuchen. Ich habe mich schweren Herzens doch dafür entschieden da wir Anfang nächsten Jahres zurück in meinen Heimatort ziehen und ich ein bisschen Zeit brauche um alles zu packen usw. (habe hier sonst niemanden der auf ihn aufpassen könnte). Nach dem Umzug hatte ich eigentlich vor ihn bis zu seinen 2.Geburtstag zu Hause zu betreuen. In der dortigen Krippe ist er schon vorgemerkt. Meine Frage: Ich hatte eigentlich gelesen das man als alleinerziehende mit einen Kind unter 3 Jahren den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muss und auch an keiner Maßnahme teilzunehmen braucht? Trifft das jetzt trotzdem zu auch wenn er teilweise die Krippe besucht? Ich hatte es den Jobcenter eigentlich auch so gemeldet das ich ein Kind unter 3 betreue. Deswegen bin ich jetzt wegen der Einladung etwas irritiert. Vielen Dank für jede Hilfe. :)
3 Antworten
Hallo,
Du musst den Termin auf jeden Fall wahrnehmen !
Ist zwar etwas umständlich, aber die ArGe agumentiert wie folgt:
Du stehst dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung, wenn nicht z.B. gesundheitliche Gründe, Berufsunfähigkeit u.s.w. vorliegen.
In welcher Form du aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, ist erst mal einen untergeordnete Rolle.
Um dies festzustellen musst du zu diesem Termin
Die ArGe muss und möchte entscheiden, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und in welcher Form.
Es wäre ja möglich, dass du nur 3 Stunden am Tag arbeiten kannst.
Ob du aber auch einen Job mit 3 Stunden am Tag bekommst ist eher fraglich.
Und wenn du dich in einem Betrieb vorstellst und angibst dass du ein Kleinkind hast, lehnen viele Arbeitgeber sofort ab, weil sie befürchten, dass du öfter mal ausfällst, z.B. wenn dein Kind krank ist.
Gehst du nicht zu diesem Termin, wird dir sehr wahrscheinlich das ALG-2-Geld gesperrt und du musst komplett neue Anträge stellen.
Ausserdem kannst du gegen jeden Beschluss der ArGe innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Geh einfach mal hin um zu erfahren, was die eigentlich wollen
Erst dann weißt du genau, wogegen du eventuell Widerspruch einlegen musst.
Hier noch ein Link, wo du die Bestimmungen der ArGe nachlesen kannst
Ich hoffe mein Tipp hat die geholfen
Gemäß §10 Abs. 1 SGB II ist die Arbeitsvermittlung (Abs. 3 die Teilnahme an einer Maßnahme) nur dann zumutbar, wenn die Betreuung eines Kindes, das über 3 Jahre alt ist, in einer Kita o.ä. sichergestellt ist. Du bist nicht verpflichtet, dein Kind in eine Krippe zu stecken. Erst ab 3 Jahren ist dies zumutbar. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Du stehst automatisch zu Vermittlung bereit, sobald dein Kind eine Krippe besucht, aber denke du wirst eh nix finden bei der kurzem Betreuungzeit, aber versuchen tun die Jobcenter es trotzdem.