Kilometer Geld trotz Jobticket? (Steuern)
Hallo,
ich muss dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuerabrechnung einreichen und frage mich nun ob ich auch die gewöhnlichen 0.3 € /km erhalte, obwohl ich ein Jobticket hatte?
Ich musste nämlich letztes Jahr (von Juni - Dezember) jeden Tag 120 km fahren und hatte hierfür einen Jobticket.
Für das Jobticket musste ich jeden Monat etwa 120€ bezahlten.
Würde mich über Antworten freuen die mir weiterhelfen.
LG
2 Antworten
Für Fahrten zum Arbeitsplatz wird die Entfernungspauschale angesetzt; die tatsächlichen Aufwendungen oder welches Verkehrsmittel genutzt wird, spielen hier erst einmal keine Rolle:
0,30 € * km (einfache Fahrt!!) * Arbeitstage = Entfernungspauschale
Wenn der Fahrpreis des Jobtickets höher wäre als die Entfernungspauschale, können die tatsächlichen Kosten des Tickets angesetzt werden.
Das Jobticket ist zwar ein preiswerteres Ticket als ein normales Ticket, aber es wird ja von Dir selbst bezahlt - das ist also kein Zuschuß des ArbG, der angerechnet werden müsste.
Für die Zeit wo du das Jobticket hattest, musst du das angeben und in der übrigen Zeit kannst du die normalen Wegekosten angeben.
Und wieviel kriege ich für den Zeitraum des jobtickets Geld zurück?