Kfz Überführung mit Kennzeichen von Verkäufer

6 Antworten

es ist einfacher: du meldest das auto ab und, sollte er die kennzeichen noch haben wollen, lässt du sie reservieren (kostet nichts und gilt für ein jahr), danach die abmeldebescheinigung dem verkäufer zukommenlassen. nmoch besser: im kaufvertrag festlegen, dass der käufer das auto abmeldet, unbedingt die meldung für die versicherung unterschreiben und abschicken. der verkäufer geht geht ein hohes risiko ein, wennn der käufer das auto nicht abmeldet, muss er weiter die versicherung + steuer zahlen und im falle eines umfalls wird er zurückgestuft. als verkäufer würde ich das auto nur im abgemeldeten zustand verkaufen, die überführung ist sache des käufers (siehe oben warum)

siola55  28.06.2014, 09:30
... danach die abmeldebescheinigung dem verkäufer zukommenlassen.

Es gibt aber keine Abmeldebescheinigungen mehr...

amidon  28.06.2014, 10:13
@siola55

doch, auf den kassenbon ist die entsprechende gebühr ausgewiesen...

schleudermaxe  28.06.2014, 11:51
@amidon

??? Wie? Ein Kassenbon ist eine Urkunde/Abmeldebescheinigung? Den Begriff Abmeldung kennt eine Zulassungsstelle doch schon lange nicht mehr.

amidon  28.06.2014, 20:00
@schleudermaxe

auf meinen kassenbon steht "AB innerhalb = Abmeldung innerhalb des Zulassungsbezirks", es kostet EUR 5,10, vllt. ist bei dir anders...

Was können wir tun? 

Der Verkäufer soll dir die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + Teil 2 und die HU- / AU-Untersuchungsberichte sowie die Kennzeichenschilder mitgeben zur Abmeldung bzw. für deine Zulassung! Eine Versicherungsbestätigung, diese 7-stellige eVB-Nr. benötigst du natürlich auch zur Zulassung sowie deinen Personalausweis. Abmelden kann ein Fzg. jeder, das muß nicht dein Verkäufer machen!

Gruß siola

Abmelden kannst Du es auch, nur wenn er dieses Kennzeichen auch für sein neues Auto haben will, dann kann es mit der Reservierung kleine Probleme geben. Ich würde diesen Umstand gar nicht machen. Hol Dir ein Kurzzeitkennzeichen, das kostet Dich ca 80 EUR incl Versicherung. Wenn Du dann das Auto bei entgültiger Zulassung bei der selben Versicherung versicherst, wie mit dem Kurzzeitkennzeichen, bekommst Du i.d.R. den kompletten Betrag auf Deine neue Versicherung angerechnet. Dir bleiben unter dem Strich lediglich die kosten für das StVA und die Schilder, das sind knapp 30 EUR, dafür hast Du mit nichts Ärger.

Warum bitte können denn die Papiere nicht jetzt schon zur Zulassungsstelle und dann mit Schilder zum Fahrzeug und dann auch für die Überführung so versichert sein, wie es notwendig wird? Merke: Überführungsfahrten sind nur haftpflichtversichert und das kann ja fatal sich auswirken und Fahrten zur Zulassungstelle innerhalb des Bezirkes und aus den Nachbarkreisen sind ja möglich ohne Überführungskennzeichen. Prüfen bitte. .... und wenn die Kiste abgemeldet wird, kann ja an diesem Tag noch durch ganz Deutschland gefahren werden.

Das Auto kannst du auch abmelden, an deiner örtlichen Zulassungsstelle.

Wenn sich denn der Verkäufer darauf einlässt. Ich würde es nicht machen. Das geht oft genug in die Hose, wenn der Käufer Unsinn mit dem Auto macht und der Verkäufer dann Probleme bekommt als Halter und Versicherungsnehmer.