Kfz-Steuer wurde nicht abgebucht
Hallo zusammen,
ich habe mein Auto am 02. April 2014 angemeldet und bis heute habe ich weder einen Steuerbescheid bekommen und die Kfz-Steuer selbst wurde auch immer noch nicht abgebucht.
Ich weiß, dass das Zollamt jetzt dafür zuständig ist und habe mich bereits mehrmals versucht mich dort telefonisch zu melden. Allerdings bin ich nur in lange Warteschleifen geraten oder es war andauernd besetzt. Deswegen habe ich vor zwei Wochen eine E-mail geschrieben und nur eine automatische E-Mail zurück erhalten, dass das beantworten bis zu einer Woche dauern kann (diese Zeit ist jetzt allerdings auch schon überschritten).
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen oder hat schon einmal die gleichen Erfahrungen gemacht (?)
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
ich habe mein Auto am 02. April 2014 angemeldet
Das reicht erstmal, ich habe auch über 3 Monate auf Post von den Herrschaften gewartet. Abgebucht wurde es dann 3 Wochen nachdem ich den Bescheid über die Höhe erhalten hatte. Mach dir also keine Sorgen.
Abgebucht wurde es dann 3 Wochen nachdem ich den Bescheid über die Höhe erhalten hatte
3 Wochen kann nicht stimmen, da die Forderung aus dem Steuerbescheid erst vier Wochen nach Zustellung fällig wird. Eine Abbuchung vor Fälligkeit ist nicht zulässig.
Wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast mache dir keine Sorgen meine wurden auch erst im Juni abgebucht obwohl sie im April fällig waren. Dir kann da nichts passieren. Die holen es sich schon und eine Mahngebühr gibt es nicht wegen der Einzugsermächtigung. Der Zoll scheint damit wohl überlastet zu sein wenn eine schriftliche Antwort schon drei Wochen dauert. Also Ruhig bleiben und warten. Gruß Kreidler51
Abwarten und entspannt zurücklehnen. Du hast ja bei der Zulassung die Abbuchungserlaubnis abgegeben (bzw. abgeben müssen, das ist Pflicht). Wenn Du Dich nicht bei Deiner Kontonr., BLZ bzw. IBAN / BIC verschrieben hast, werden die das Geld schon irgendwann einziehen.
Soltest Du Dich aber vertan haben, kommt irgendwann eine Mahnung.
Seit diesem Jahr ist die Bundesfinanzverwaltung (= Zoll) für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Anscheinend gibt es dort Anlaufschwierigkeiten. Einfach abwarten.