Kfz Führerschein entzogen Mofaführerschein (25 ccm) auch weg?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo, meinem Schwager wurde der Führerschein in der Probezeit entzogen, er hat ein Jahr Sperre und kann wohl dann zur MPU.

Die Kombination Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre für 12 Monate und MPU hat idR nur wenige mögliche Ursachen: Alkohol, Drogenkonsum.oder Straftaten im Straßenverkehr (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Warum der Führerschein weg ist weiss ich nicht, angeblich wegen Tempoüberschreitung!?

Nee, das glaube ich mal nicht.

Betrifft der Führerscheinentzug nicht alle Fahrerlaubnisse?

Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis.

Wird tatsächlich nur der KFZ Führerschein eingezogen, oder auch der Mofaschein?

Es gibt 3 mögliche Konstellationen:

  • Er ist vor dem 1.4. 1965 geboren, Dann darf er ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
  • Er hat sowohl Führerschein als auch Mofaprüfbescheinigung. Dann muß er nur den Führerschein abgeben, die Prüfbescheinigung darf er behalten (und auch damit fahren).
  • Er hat nur einen Führerschein. Dann erlischt mit dem Entzug auch das (in der Fahrerlaubnis enthaltene) Recht, ein Mofa zu lenken. Er kann aber die Mofaprüfbescheinigung neu erwerben.

Ausnahme: Ihm wurde im Urteil auch explizit die Berechtigung entzogen, ein Mofa zu führen.

Panikplunder 
Fragesteller
 05.02.2014, 00:32

Wir vermuten Drogenkonsum. Er hat als Jugendlicher einen 25 ccm Prüfbescheinigung gemacht, die wird er wohl noch haben.

Danke für die sehr ausführliche Antwort.

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:46
@Panikplunder

Mofa-Prüfbescheinigung.^^ Und damit darf man einspurige, einsitzige Fahrzeuge bis je max. 50 ccm und 25 km/h fahren.

25 ccm Mofas wirste keine finden - und wenn doch sehen die aus wie Fahrräder. :D

Nun, wenn deinem Schwager die Fahrerlaubnis entzogen wurde und er keine weitere Auflage erhalten hat, welche ihm generell das Fahren von Kraftfahrzeugen untersagt, dann darf er ein Mofa fahren - sofern er im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist (oder vor dem 01.04.1965 geboren wurde^^).

Denn die Mofa-Prüfbescheinigung gilt nicht als Fahrerlaubnis - logisch, Mofas gehören nämlich zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Bei einem Fahrverbot sieht es aber anders aus: dies gilt auch für Mofas.

Allerdings wird er sicher kein 25 ccm Mofa finden. :D

peterobm  05.02.2014, 00:30

Im Prinzip kann er vielleicht noch 19 Jahre alt sein, da oben steht, "in der Probezeit"

Panikplunder 
Fragesteller
 05.02.2014, 00:33
@peterobm

Er ist 22 Jahre jung

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:41
@peterobm

Och, man kann auch mit 55 noch in der Probezeit sein, nämlich dann, wenn man kurz vorher seine die FE ab Klasse A1 erworben hat.^^

Da ich aber nicht unbedingt davon ausging, auch meine "^^" dazu.

clemensw  05.02.2014, 00:37

Zumindest einer, der es auch kapiert hat ;-)

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:44
@clemensw

Grins ja danke. ;) Aber es ist schon erschreckend das es im I-Net sogar Links gibt, die den falschen Müll verbreiten (und ich meine da nicht Foren)...

Schau mal in deinen FS, dort ist der Mofaschein auch vermerkt, du darfst höchstens noch mit nem Fahrrad fahren. Tempoüberschreitung und ein Jahr Sperre mit MPU? Drogen, Alkohol mit Unfall schon eher.

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:27

Nö isser sicher nicht, denn ein Mofa gehört zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen für die nur eine Prüfbescheinigung erforderlich ist.

Somit ist deine Antwort leider auch verkehrt.

peterobm  05.02.2014, 00:34
@Eichbaum1963

Mofas werden gerne von Jugendlichen gefahren oder von Personen, denen der Führerschein entzogen wurde, die danach aber die Prüfbescheinigung abgelegt haben. Das Führen von Mofas ist nach dem Entzug der Fahrerlaubnis verboten, auch wenn man weiterhin eine Prüfbescheinigung besitzt

Was ist daran so unmissverständlich, ist ein Auszug aus dem Link weiter unten, den du nicht lesen konntest!

Hiernach darfst du kein Mofa mehr fahren.

http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_F%C3%BChrerschein

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:20

Und wo soll das da stehen?^^

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:34
@Eichbaum1963

Habs gefunden, ist aber leider falsch, wass da unter dem Link steht - außerdem widersprechen die sich sogar selber. :D

Franticek  05.02.2014, 13:08

Was in diesem Link steht (habe nur mal das zu MOFA gelesen, ist ein grosser Unsinn. Da scheint man nicht einmal den Unterschied zu kennen zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Leider hat sich alles dahingehend entwickelt, dass man den groessten Unsinn ins Internet schreiben kann. Und andere kopieren oder verlinken das dann mit dem Hinweis, dass es richtig ist, "weil es ja im Internet steht".

Laut dieser Seite hier darf dein Schwager auch kein Mofa fahren.
http://www.auto-und-verkehr.de/artikel/420/Mofa-fahren-ohne-Fahrerlaubnis

Panikplunder 
Fragesteller
 05.02.2014, 00:15

Danke, so habe ich das auch gesehen und ihm das auch so gesagt. Er will trotzdem Fahren, dann wird es wohl teuer für Ihr.

Eichbaum1963  05.02.2014, 00:30

Zu früh bedankt, denn die Antwort ist leider nicht korrekt.

Steht aber alles richtig unter dem von ihm zitierten Link - @Doesig hat halt nur Fahrverbot mit Entzug der FE verwechselt. ;)