KFW-Wohneigetumsprogramm: kann ich meine ETW auch vermieten?

1 Antwort

Hallo HelmutOnline,

gerne beantworte ich Dir Deine Frage bezüglich des KfW-Programms 124:

In der Regel wird bei diesem Programm vorausgesetzt, dass Du die Immobilie mindestens ein Jahr selbst bewohnst.

Zur Sicherheit empfehle ich Dir aber, nochmal direkt bei der KfW anzurufen und dich zu vergewissern, ob die Vermietung bereits jetzt möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße,

Carina von Interhyp