Kennzeichen im Radkasten

5 Antworten

wie soll ein kennzeichen gut lesbar sein ,wenn es in einem radkasten verbaut wird??

Klar, solange es lesbar ist! Man sieht auf den Straßen die verrücktesten Plätze für Kennzeichen! ;-)

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Abschnitt 2 Zulassungsverfahren

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

...

(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

1.bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,

2.bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und

3.bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen den Anforderungen der Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 28. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Da Du nicht geschrieben hast, ob es um ein Motorrad, Trike, oder Auto (oder vielleicht einen Anhänger?) geht und um vorderes oder hinteres Kennzeichen, überlasse ich Dir selbst, ggf. die passende Stelle aus der unter (6)1. genannten EU-Richtlinie raus zu suchen.

Mir ist aber auf jeden Fall schleierhaft, wie ein Kennzeichen im Radkasten lesbar sein soll (und dann auch noch aus Winkeln von bis zu 30° von beiden Seiten), da ist dann doch entweder das Rad oder der Radkasten selber im Weg ...

Und bei einem hinteren Kennzeichen musst Du dann auch noch für eine normgerechte Beleuchtung sorgen!

TheGrow  23.11.2014, 23:21

Gut, das die deutschen Gesetze immer kurz und knapp gehalten sind und immer leicht zu verstehen sind.

Wollte eben auch den Gesetzestext posten, aber das würde den Rahmen der zur Verfügung stehenden Buchstaben des Forums sprengen :-)

Aber das wichtigste hast Du ja schon angeführt.

claushilbig  24.11.2014, 09:52
@TheGrow

Ja. Ich gebe zu, komplett durchgelesen habe ich mir das auch nicht ... ;-)

Hallo idermax,

was die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen angeht, steht alles im § 10 der Fahrzeug�?Zulassungsverordnung, zu finden unter folgendem Link.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Der Gesetzgeber hat sich in der Ausführung des Paragrafen 10 auch recht kurz gehalten. Sind ausgedruckt (und das in Schriftgröße 8) "NUR" 2 DIN A4 - Seiten voll. Und als wenn das nicht langen würde muss man noch die Vorschriften weiterer Richtlinien beachten.

Ich vermag Dir aufgrund des ewig langen Gesetzestextes ehrlich gesagt keine Auskunft geben. Lies Dir den Gesetzestext des §10 einfach mal durch, vielleicht bringt Dich das weiter.

Schöne Grüße
TheGrow

Wie willst du denn ein Kennzeichen IN den Radkasten bekommen ? 'Ein normales Kennzeichen ist 200mm hoch. Wie soll das denn passen ?