Keine Zulagen bei Kündigung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal Fragen warum du das nicht bekommen hast, es kann auch einfach mal übersehen worden sein. Das kann die schnellste Lösung sein.

Dann kommt es darauf an wie die Zahlung der Zuschläge geregelt ist. Steht das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ??

Es kann auch sein, dass die Regelung der Zuschläge mit dem Vermerk "stets widerruflich und freiwillig" versehen ist. Dann können die das auch einfach nicht auszahlen. Schön wäre gewesen man hätte dir gesagt. Aber auch hier gibt es evtl. das Argument der sog. "Betrieblichen Gewöhnung", wenn du also schon lange Zeit diese Zuschläge erhalten hast, kannst du davon ausgehen, dass du sie auch weiterhin erhälst.

Aber der erste Schritt ist nachfragen ... dann kannst du dich ja wieder melden !!

Galsan501  12.10.2012, 13:13

Danke für die interessante Frage und den Stern!

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, geh mal zum DGB Rechtsschutz. Aber mal so ganz nebenbei, sieh mal in den Vertrag ;), steht dort Nachtschichtzulage drin? Wenn ja, tja dann hat dein AG Pech, dann wird er wohl zahlen müssen ;)

Bussy 
Fragesteller
 10.10.2012, 13:24

Achso, ok danke. werde mal nachschauen müssen.

Deine Gehaltsansprüche ergeben sich primär aus deinem Arbeitsvertrag, dann aus Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und gesetzlichen Regelungen. Wenn die Zuschläge also nicht freiwillig gezahlt wurden, darf sie der Arbeitgeber nicht einfach so kürzen.

Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, wird man dir eine kostenlose Rechtsberatung zukommen lassen. Wenn nicht - kanst du das selber anwaltlich klären oder auch ohne Anwalt vom Arbeitsgericht einfordern.