Keine Schulbescheinigung, kein Geld vom Jobcenter

9 Antworten

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Du hast ein Schreiben vom Schulamt , dass dein Kind X zum Datum Y schulpflichtig wird. Eine Kopie davon reichst du beim Jobcenter ein, zusammen mit einem formlosen Antrag auf Gewährung des Schulbedarf-Zuschusses auf vorläufiger bzw.- Darlehns-Basis und auf Auszahlung des Zuschusses zusammen mit der kommenden Leistung für August (wie auch vorgesehen in § 28 SGB II :

"(3) Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt" http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html ),

dazu der Hinweis, dass du die Schulbescheinigung unaufgefordert direkt nach Erhalt (= innerhalb der 1.Schulwoche) nachreichen wirst, da sie vorher seitens der Schule nicht ausgestellt wird (die Antwort der Direktorin kannst du ggf. ebenfalls als Kopie beifügen).

Sollte es trotzdem noch Probleme geben: Beschwerde beim Dienststellenleiter und parallel beim Kundenreaktionsmanagement der BA.

Würde mich an Deiner Stelle ans Schulamt wenden. Situation kurz schildern und um Hilfe bitten. Vor Jahren war ich auch in dieser Situation. Habe den Schülerausweis, die Schülerregiokarte kopiert als Beweis, dass mein Kind in die Schule geht, mit einem kurzen Anschreiben ans Jobcenter geschickt. Die Schulbescheinigung nachgereicht - und es hat funktioniert.

An sich ist es ein bürokratisches Unding, wo sollte denn sonst ein schulfähiges Kind sein, wenn nicht in einer Schule? So viele von der Schulpflicht befreiten Kinder gibt es nicht.

Lass Dir ein Darlehen vom Jobcenter geben und wenn das Schulanfängergeld im September genehmigt wird, dann kann das Jobcenter es wieder abbuchen.

hast du nicht irgendeinen nachweis, dass dein kind ab september eingeschult wird, dass es dem jobcenter vorerst ausreichen könnte bis du die schulbescheinigung, die du ab september bekommst, nachreichen kannst???

irgendwas muss doch da schriftlich vorliegen, aufgrunddessen dem jobcenter möglich ist, das geld auszuzahlen...

immerhin betrifft sowas viele kinder....und wenn dir nix vorliegt, muss die schule doch in der lage sein, dir einen satz zu bescheinigen wie:

zur vorlage beim amt: kind xy ist an der schule angemeldet und wird an dem datum eingeschult - stempel der schule und autogramm....

mfg

isaluis 
Fragesteller
 13.07.2013, 23:30

Nein,leider nicht

Smudo1284  13.07.2013, 23:34
@isaluis

du hattest doch gerade oben bei einer antwort einen brief zitiert, den würde ich nehmen und der frau beim jobcenter sagen, dass du die schulbescheinigung sofort nach einschulung einreichen wirst.

das müsste doch reichen...denen geht es doch nur um einen nachweis, zu wissen, dass das kind tatsächlich eingeschult wird...

ansonsten habe ich es bisher auch erlebt, wenn ich was belegen musste, dass ein einfaches schriftstück ausreichte, um was nachzuweisen...

zum beispiel meine arbeitsfähigkeit, da reichte ein satz vom arzt aus über arbeitsfähigkeit und es wurde nicht, wie normal üblich ein gutachten gefordert.

da erlebte ich, dass nur der nachweis wichtig war...um was in die gänge zu kriegen.

isaluis 
Fragesteller
 13.07.2013, 23:35
@isaluis

Ich habe nur die Einladung der Sprengelschule, Materialliste usw, aber Anmeldung oder Bestätigung gab es nicht

isaluis 
Fragesteller
 13.07.2013, 23:37
@Smudo1284

Danke Smudo, das reiche ich ein

Smudo1284  13.07.2013, 23:40
@isaluis

dann würde ich die mail und einladung da mit hinnehmen.

bin mir sicher, dass es vorerst ausreicht, bis du die bescheinigung hast.

wenn es nicht geht, was ich mir kaum vorstellen kann, dann würde ich zur schule gehen und die bitten, dir den satz aufzuschreiben:

zum nachweis für die arge: kind hans müller wird ab 3.9.13 die klasse 1 b der sprengelschule besuchen.

(schulbescheinigung gibt es erst ab der einschulung.)

stempel der schule


ich bin mir sicher, dass die einem so ein schriftstück geben, damit man das vorlegen kann.

Normal bekommt man es automatisch überwiesen ohne Antrag. Die sehen ja das dein Kind schulpflichtig ist. Scheinen ja da ziemlich pingelig zu sein. Hast du denn bei der Anmeldebescheinigung nicht irgendwas bekommen wo drauf steht ab wann dein Kind zur Schule geht und welche Klasse, wenn ja würd ich das vorlegen.