keine prämie für 10 jähriges?

8 Antworten

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Eine betriebliche Übung kommt in Betracht, allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber sich die Freiwilligkeit der Zahlung der Jubiläumsprämie nicht vorbehalten hat.

Hat der Arbeitgeber die Jubiläumsprämie jahrelang ohne jeden weiteren Kommentar gezahlt, dann kann es Sinn machen die weiter Zahlung der Prämie als Folge einer betrieblichen Übung einzufordern.

Dass der Mitarbeiter 7 Monate krank war, dürfte für die Zahlung der Prämie keine Rolle spielen.

Hier ein Link zu einem BAG Urteil, der zeigt wie sich der Vorbehalt der Freiwilligkeit auswirkt.

http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailswirtschaftsrecht/browse/2/article/257/BAG-Kein-Anspruch-auf-Sonderzahlung-aus-betrieblicher-UEbung-bei-eindeutigem-Freiwilligkeitsvorbeha.html?type=98&cHash=6a23d78bc1

Fazit:

Wurde die Jubiläumsprämie jahrelang ohne jeden Vorbhalt bezahlt, dann sollte sich der Betriebsrat der Sache annehmen, und einen Anspruch auf Zahlung der Prämie aus betrieblicher Übung geltend machen.

Peter Kleinsorge

Wenn die Prämie für die lange Betriebszugehörigkeit immer und an jeden ausgezahlt wird, es aber nirgenwo geregelt ist ( Also Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, o.ä.) dann fällt es unter "betriebliche Übung", ähnlich wie ein freiwillig gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld des Arbeitgebers. Da diese Sonderzahlung aber schon seit Jahren erfolgt, ist sie als betriebliche Übung zu sehen und stellt damit zwar keine rechtliche Grundlage auf Auszahlung aber eine formalrechtliche Grundlage auf Klage da. Denn eine dauerhaft gewährte betriebliche Übung wird dann fast so wie eine in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Leistung von Seiten des Arbeitsgerichtes angesehen. Evtl. rechnet der Arbeitgeber in diesem Fall die lange Krankheit aus der Betriebszugehörigkeit raus, so daß der "Anspruch" erst in 10 Jahren + Krankheitsmonate kommt. Da kann man aber sicher mal in der Personalabteilung / Abteilungsleiter nachfragen, warum dieser AN die "Treueprämie" nicht erhalten hat. Denn wenn nicht, so stellt dies eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber denen da, die diese Leistung bei gleicher Voraussetzung erhalten haben und dann wird es wohl eine Sache für ein Arbeitsgericht. Nur, ob dann die 20 Jahre erreicht werden, sei dahin gestellt.

Stray

LIEBE LEUTE ! WENN IHR DARAN WIRKLICH INTERESSIERT SEID,LEST BITTE ALLES...damit ich auch DANKE sagen kann...

Was hat das mit dem Betriebsrat zu tun? Er soll mal bei seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung nachfragen. Manchmal wird so etwas naemlich ganz schlicht und einfach auch vergessen, - vor allem, wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit lange krank ist.

lieber franticek,der betriebsrat HILFT in erster linie seine leuten.das heisst auch das er sie berät und über gesetzeslagen unterrichtet.denn wissen ist macht und ohne wissen macht niemand was...