Keine lust mehr auf minijob einfach nicht mehr hingehen oder anrufen oder muss ich hingehen?

2 Antworten

Ein Minijob ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag. Das heißt, Du muss schriftlich Kündigen (eigenhändige Unterschrift - E-Mail reicht nicht!) Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen, es sei denn in Deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes.

Wenn Du morgen die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber abgibst, dann musst Du noch bis zum 16. Oktober 2015 dort arbeiten.

Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dann könnt Ihr auch einvernehmlich regeln, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet (Aufhebungsvertrag).

Wenn Du einfach nicht mehr zur Arbeit gehst, dann kann es passieren, dass Dein Arbeitgeber Schadensersatz verlangt, z.Bsp. für eine teurere Ersatzkraft, die er kurzfristig einstellen musste.

Wenn die Rückenschmerzen zu stark werden, kannst Du Dich auch krank schreiben lassen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast Du in diesem Fall aber nicht, weil Du noch nicht vier Wochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt warst.

Naja, Du hast einen Vertrag unterschrieben. Den müsstest Du natürlich kündigen.