Kein sep. Briefkasten vorhanden - Mietrecht?

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Hallo

Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten.

 Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) umfasst der 

Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter

 ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass 

die Post den Mieter auch erreicht.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=342

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das zulässig ist. 

Sprich mit dem Vermieter, sag ihm, du hast das Recht auf einen eigenen , du besorgst dir einen auf seine Rechnung!

Die rechtliche Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Aber ich kann dir die Sorge nehmen, dass beim Einwerfen in den Schlitz etwas von deiner Post beschädigt wird! Wir wohnen seit 1986 in einem Reihenhaus (damals neu gebaut), wo es keinen Briefkasten im engeren Sinn gibt, die Häuser haben alle in der Haustür den von dir beschriebenen Schlitz mit 1m "Fallhöhe". In den 29 Jahren ist bei uns nicht einmal etwas beschädigt worden, nur die Tür lässt sich manchmal schlecht öffnen, wenn zuviel Post auf einmal gekommen ist. Deine Post wird auf dem Versand deutlich schlechter behandelt, als der "Sturz" aus 1m Höhe hinter der Tür.

Die anderen Mieter haben sicher auch einen Briefkasten - also steht dir auch einer zu. Sprich mit ihm.

TempNameWell 
Fragesteller
 12.10.2015, 12:21

Nein, ich bin die zweite Partie im Haus. Außer mir ist nur noch der vermieter da. Es gibt nur einen Türschlitz für das GANZE Haus, keinen Briefkasten oder Schlitz extra für meine Wohnung.

PhoenixXY  12.10.2015, 12:31
@TempNameWell

Dir steht ein Briefkasten zu - schließlich bist du polizeilich gemeldet und bekommst auch Post, die deinen Vermieter NIX angeht.

Jeder Mieter hat Anspruch auf einen  eigenen Briefkasten in ausreichender Größe. Ist der nicht da, ist das ein Mangel. Den solltest du umgehend schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mit Fristsetzung für dessen Beseitigung (max. 10 Werktage ab Zustellung) mitteilen. Gerät er in Verzug, dürftest du selbst einen anbringen (lassen) und deine Kosten im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen. Für die Zeit der Mangelhaftigkeit darfst du ab Kenntnis des Vermieters von diesem die Bruttomiete anteilig um 3% mindern.