Kein fließend Warmwasser in der Küche - Mietminderung?

4 Antworten

Je nun. Was soll man hier nun raten? Wenn der VM anbietet, den Boiler durch ein Neugerät zu ersetzen, sei es, weil es entweder technisch nicht machbar oder nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll wäre, den bestehenden Defekt zu beheben, dann erfüllt er seine Verpflichtungen ja. Welche Lösung er beschließt, liegt in seinem Ermessen. Wenn ich das richtig verstehe und die montierten Hängeschränke durch den Mieter eingebracht wurden und somit nicht zur Mietsache gehören, dann besteht hier keine Handhabe gegen dieses Vorgehen. Der VM wäre demzufolge zur Durchführung in der vorgesehenen Form berechtigt, und der Mieter verpflichtet, selbiges entsprechend einbauen zu lassen. Eine Mietminderung kann der Mieter, wenn er selbst die Behebung des Mangels nicht ermöglicht, logischerweise auch nicht geltend machen.

Dies würde mir den Zugriff auf die Ablagen jedoch verwehren, da ich größentechnisch dann nicht mehr an den Schrank käme.

Dann muss man eben auf diese Ablage verzichten. Pech.

aber auf meinen Vorschlag das Gerät unter die Spüle zu bauen und eine Mischbatterie einsetzen zu lassen geht die Vermieterin nicht ein

Das muss sie auch nicht, wenn die Küchenmöbel ansonsten nicht Teil der Mietsache sind.

Hallo,

  • so gang verstehe ich dich nicht.
  • Warum kann das neue Gerät nicht da montiert werden wo sich jetzt das Alte befindet?
  • Reicht es nicht wenn nur ein Hängeschrank an die Höhe angepasst würde?

-Grundsätzlich gilt: - Du hast Anspruch darauf, dass das was du gemietet hast auch funktioniert - Eine Mietminderung richtet sich immer an den Mangel. - Wie groß der ist sollte vom Fachmann z.B. Mieterverein oder Anwalt bestimmt werden. - Die Mietminderung darf auf keinen Fall einfach einbehalten werden, sondern muss auf einem Treuhänderkonto z.B. bei einem Anwalt hinterlegt werden - Anderenfalls wird das als nicht gezahlte Miete bewertet und kann zur fristlosen Kündigung führen. - Hier ist sich die Rechtsprechung einig - Also Vorsicht!

Ein solcher Mangel berechtigt sicherlich zur Kürzung der Miete, nur bringt die Kürzung kochendes Wasser zustande!?! Fordern Sie die Vermieterin mit enger Frsitsetzung zur Reparatur des defekten Gerätes auf. Gibt es sowas nicht mehr, dann lassen Sie nach vorheriger Ankündigung im Wege der Ersatzvornahme ein neues zeitgemäßes Gerät installieren und verrechnen diese Kosten mit der nächsten Kaltmiete.

FordPrefect  27.10.2014, 18:00

Äh - das ist jetzt aber etwas am Problem vorbei argumentiert.

Fordern Sie die Vermieterin mit enger Frsitsetzung zur Reparatur des defekten Gerätes auf.

Der Mangel ist ja nicht strittig, und der VM hat bereits eine Lösung präsentiert. Die aber will der Mieter nicht hinnehmen.

Gibt es sowas nicht mehr, dann lassen Sie nach vorheriger Ankündigung im Wege der Ersatzvornahme ein neues zeitgemäßes Gerät installieren

Die Installation ist ja das Problem. Ein Neugerät an derselben Stelle passt offenbar nicht (mehr) zu den (mieterseitig?) montierten Schränken, und eine Montage an anderem Ort passt nicht zur vorhandenen Spüle (die wohl Teil der Mietsache ist). Wenn der Mieter den Boiler partout unter der Spüle haben will, müsste er ggfs. die Nachrüstung einer Mischbatterie selbst bezahlen. Und die schlägt mit Sicherheit mit Einbau etc.pp. mit locker € 250.-- und mehr zu Buche.

Natürlich kannst du wegen so einer Sache die Miete mindern. Es ist ja wohl das Mindeste, dass in einer Wohnung warmes Wasser fließt. Ein Wasserkocher ist ja wohl das Letzte! Rede mit ihr Klartext, und wenn sich in angemessener Zeit (höchstens ein paar Tage) nichts Konkretes ändert, minderst du die Miete.