Kein Bafög mehr. Teilzeit + Minijob möglich?

1 Antwort

Verstehen wir Dich richtig, Du hast noch Überstunden aus einem vorherigen, bereits beendeten Minijob?

Das ist nicht möglich, da bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bestehende Arbeitszeitguthaben auszuzahlen sind.

Grundsätzlich muss zu Beginn eines 450-Euro-Minijobs der Arbeitgeber eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen.

Das bedeutet, dass er den Verdienst für die kommenden 12 Monate schätzt und somit den durchschnittlichen Monatsverdienst ermittelt. Liegt dieser bis zu 450 Euro monatlich, handelt es sich um einen Minijob.

Wurde kein fester Monatsverdienst festgelegt, erfolgt eine Abrechnung nach Stunden. Somit kann in einem Monat mal unter oder über 450 Euro verdient werden, solange der Durchschnitt 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Wurde hingegen ein monatlicher fester Verdienst und ein Arbeitszeitkonto vereinbart, können Arbeitsstunden auf diesem Stundenkonto auf- und auch wieder abgebaut werden. Wichtig ist hierbei, dass der gezahlte Verdienst und der Wert der Stunden auf dem Arbeitszeitkonto, bei 12 Monaten Beschäftigung 5.400 Euro nicht übersteigen.

Bis zu drei Monaten können Stunden aus dem Arbeitszeitkonto zusammenhängend abgebaut werden, unter Fortzahlung des vereinbarten Verdienstes. Eine Unterbrechung des Minijobs von einem halben Jahr ohne Verdienstzahlungen und noch bestehendem Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto ist nicht vorgesehen.

Viele Grüße

das Team der Minijob-Zentrale